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FLIORE

Frage aus der Praxis

Wie berichte ich an einen Stiftungsrat oder Vorstand?

Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE

Kurzantwort

Ein Bericht an Stiftungsrat oder Vorstand sollte die Entscheidungen des Gremiums vorbereiten: Vermögensentwicklung gegenüber der Anlagestrategie, Zuwendungen und Begünstigte, Compliance-Status mit Register und AIA, anstehende Fristen und klar formulierte Anträge. Knapp, vollständig und mit Anhang für Details – so dass jedes Mitglied seine Verantwortung wahrnehmen kann.

Gliederungsvorschlag

  • Zusammenfassung und Entscheidungsbedarf auf einer Seite.
  • Vermögen: Entwicklung, Allokation, Abweichungen von der Anlagestrategie.
  • Zuwendungen: beschlossen, ausgezahlt, beantragt; Begünstigte.
  • Compliance: wirtschaftlich Berechtigte, Registermeldungen, AIA-Klassifizierung, Überprüfungen.
  • Fristen und Termine der nächsten Monate.
  • Anträge mit Begründung und Beschlussvorschlag.

Verantwortung der Organe

Stiftungsräte und Vorstände haften für eine sorgfältige Verwaltung. Ein guter Bericht schützt sie: Er zeigt, auf welcher Grundlage entschieden wurde, und macht Risiken sichtbar. Protokolle halten fest, was beschlossen wurde und warum. Sie sind auch für spätere Prüfungen und für die Einarbeitung neuer Mitglieder die wichtigste Quelle.

Praxis: Bericht aus dem System

Wer die Daten zentral führt, erstellt den Bericht in Minuten: Vermögen und Allokation aus der Konsolidierung, Zuwendungen aus den Beschlüssen, Compliance-Status aus den Überprüfungen. FLIORE liefert diese Grundlagen je Stiftung und legt Protokolle und Beschlüsse beim Mandat ab.

Kurz-Checkliste

  • Zusammenfassung und Entscheidungsbedarf auf die erste Seite.
  • Vermögen gegenüber Anlagestrategie zeigen.
  • Zuwendungen und Begünstigte aufführen.
  • Compliance-Status und Fristen ergänzen.
  • Anträge mit Beschlussvorschlag formulieren.
  • Protokoll der letzten Sitzung mit offenen Punkten beilegen.

Häufige Fragen

Wie lang sollte der Bericht sein?

Die Zusammenfassung höchstens zwei Seiten; alles Weitere im Anhang. Mitglieder sollten in wenigen Minuten erfassen können, was zu entscheiden ist.

Wie oft sollte an den Stiftungsrat berichtet werden?

Mindestens zu jeder Sitzung, oft quartalsweise; bei wichtigen Ereignissen zusätzlich.

Was gehört in den Anhang?

Detaillierte Vermögensaufstellungen, Performance je Verwalter, Dokumente und Unterlagen zu Anträgen.

Wer erstellt den Bericht?

Meist das Family Office oder der Treuhänder, abgestimmt mit dem Präsidium des Gremiums.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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