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FLIORE

Markt Österreich

Family-Office-Software für Österreich

Stand: 9. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE

Kurzantwort

In Österreich steht im Zentrum vieler Familienvermögen eine Privatstiftung. Software für österreichische Family Offices muss deshalb Stiftungsvorstand, Begünstigte und Beteiligungen abbilden, die wirtschaftlichen Eigentümer für das Register nach dem WiEReG aktuell halten, die CRS-Meldung nach dem GMSG vorbereiten und das Vermögen über alle Ebenen konsolidieren. FLIORE leistet das in einem System, DSGVO-konform mit Datenhaltung in der Schweiz.

Was österreichische Family Offices auszeichnet

Seit dem Privatstiftungsgesetz von 1993 ist die Privatstiftung das prägende Instrument der österreichischen Vermögensnachfolge. Darunter liegen häufig Holdinggesellschaften, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Das Family Office koordiniert Stiftungsvorstand, Begünstigte, Banken und Berater – und braucht dafür eine gemeinsame, verlässliche Datenbasis.

Ein Family Office, das ausschließlich das Vermögen der eigenen Familie verwaltet, erbringt in der Regel keine konzessionspflichtigen Wertpapierdienstleistungen. Wer Dritte betreut, kann konzessionspflichtig werden; die Abgrenzung ist rechtlich zu prüfen.

Wie FLIORE den österreichischen Alltag abbildet

  • Privatstiftungen mit Stifter, Stiftungsvorstand, Beirat und Begünstigten – datiert und mit Historie.
  • Wirtschaftliche Eigentümer mit Anteilen, Kontrolle, Rollen und Belegen als Grundlage der WiEReG-Meldung.
  • Risikobeurteilung über alle 249 Länder (FATF-Stand mit Datum), 31 Branchen, PEP und die Länderbezüge aller Personen.
  • CRS-Vorbereitung mit Steuerdomizilen und Steueridentifikationsnummern.
  • Konsolidiertes Vermögen in EUR, Monatsberichte und ein Dokumentenspeicher mit Prüfprotokoll.

DSGVO und Datenhaltung in der Schweiz

FLIORE speichert die Daten in der Schweiz. Für die Schweiz besteht ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission; die Übermittlung personenbezogener Daten aus Österreich ist damit ohne zusätzliche Garantien zulässig. Den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und die Liste der Unterauftragsverarbeiter stellt FLIORE bereit.

Auf einen Blick

PrivatstiftungPrivatstiftungsgesetz (PSG)
Wirtschaftliche EigentümerWirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), Register beim BMF
Geldwäsche (Finanzsektor)Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG), Aufsicht FMA
Steuerlicher InformationsaustauschGemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG)
Preise FLIOREin EUR

Häufige Fragen

Kann FLIORE eine Privatstiftung mit Stiftungszusatzurkunde abbilden?

Ja. Die Stiftung wird als Mandat mit allen Organen und Begünstigten geführt; Urkunden und Beschlüsse liegen im Dokumentenspeicher mit Gültigkeit und Prüfprotokoll.

Ist die Datenhaltung in der Schweiz DSGVO-konform?

Ja. Die EU-Kommission hat der Schweiz ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt.

Unterstützt FLIORE die jährliche WiEReG-Überprüfung?

FLIORE hält die wirtschaftlichen Eigentümer je Struktur datiert und erinnert an periodische Überprüfungen. Die Meldung selbst erfolgt im Unternehmensserviceportal.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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