Regulierung Österreich
CRS-Meldung in Österreich (GMSG)
Stand: 9. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Österreichische Finanzinstitute melden Konten von Personen mit Steuersitz in Partnerstaaten nach dem Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) an die Finanzverwaltung. Für Privatstiftungen und Holdings entscheidend ist die Einordnung als Finanzinstitut oder passiver Rechtsträger und – bei passiven Rechtsträgern – die vollständige Erfassung der beherrschenden Personen mit Steuerdomizil und Steueridentifikationsnummer.
Klassifizierung
Eine Privatstiftung, deren Vermögen professionell verwaltet wird und die überwiegend Finanzerträge erzielt, kann als Investmentunternehmen und damit als meldendes Finanzinstitut gelten. Sonst ist sie häufig ein passiver Rechtsträger; dann meldet die kontoführende Bank die beherrschenden Personen. Die Einordnung ist regelmäßig zu überprüfen.
Beherrschende Personen
Bei stiftungsähnlichen Gebilden gelten nach dem OECD-Standard insbesondere Stifter, Mitglieder des Vorstands, Begünstigte und sonstige kontrollierende Personen als beherrschend. Je Person werden benötigt:
- Steuerdomizil(e) mit Steueridentifikationsnummer oder dokumentiertem Grund für deren Fehlen,
- Geburtsdatum und Geburtsort,
- aktuelle Wohnsitzadresse.
Wie FLIORE die Meldung vorbereitet
FLIORE führt die Klassifizierung je Mandat und Jahr, belegt beherrschende Personen anhand ihrer Rolle vor und zeigt vor dem Export, welche Angaben fehlen. Die Angaben werden einmal je Person gepflegt und gelten in allen Strukturen.
Praxis: jährlicher CRS-Ablauf für Stiftungen
Ein sauberer jährlicher Ablauf beginnt mit der Klassifizierung jeder Struktur für das neue Jahr, gefolgt von der Kontrolle der beherrschenden Personen: Sind alle Begünstigten erfasst? Stimmen Steuerdomizile und Wohnsitzadressen noch? Fehlen TIN ausländischer Begünstigter? Erst danach werden die Angaben an die Banken oder – beim meldenden Finanzinstitut – in die Meldedatei übernommen.
FLIORE unterstützt jeden dieser Schritte: Klassifizierung je Jahr, automatische Vorbelegung der beherrschenden Personen anhand ihrer Rolle und eine Vorabprüfung, die fehlende Angaben je Person auflistet. Änderungen an Steuerdomizilen werden im Prüfprotokoll festgehalten.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) |
|---|---|
| Standard | OECD Common Reporting Standard (CRS) |
| Typische Lücken | ausländische TIN, Geburtsort, aktuelle Wohnsitzadresse |
Häufige Fragen
Ist jede Privatstiftung ein Finanzinstitut nach dem GMSG?
Nein. Entscheidend sind die Verwaltung des Vermögens und die Art der Erträge. Viele Privatstiftungen sind passive Rechtsträger.
Wer meldet bei einer passiven Privatstiftung?
Die kontoführende Bank meldet die beherrschenden Personen auf Basis der Angaben der Stiftung.
Übermittelt FLIORE an die Finanzverwaltung?
Nein. FLIORE bereitet die Daten vor und prüft die Vollständigkeit; die Meldung erfolgt durch das meldende Finanzinstitut.
Quellen
- RIS – Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG)
- Bundesministerium für Finanzen
- OECD – Common Reporting Standard
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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