Regulierung Österreich
Sorgfaltspflichten nach dem FM-GwG
Stand: 9. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) verpflichtet Kredit- und Finanzinstitute in Österreich zu Sorgfaltspflichten: Identifizierung der Kunden, Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer, Klärung von Zweck und Herkunft der Mittel, verstärkte Pflichten bei politisch exponierten Personen und Hochrisikoländern sowie laufende Überwachung. Family Offices spüren diese Pflichten vor allem über ihre Banken – und brauchen dafür eine jederzeit aktuelle Dokumentation.
Anwendungsbereich
Das FM-GwG gilt für Kredit- und Finanzinstitute unter der Aufsicht der FMA. Andere Berufsgruppen – etwa Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder und Gewerbetreibende – haben eigene Geldwäschebestimmungen in ihren Berufsgesetzen bzw. der Gewerbeordnung. Ein Family Office ist selten selbst Verpflichteter nach dem FM-GwG, wird aber von jeder Bank nach diesen Standards geprüft.
Die Kernpflichten
- Identifizierung des Kunden und Überprüfung seiner Identität.
- Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer und Verständnis der Eigentums- und Kontrollstruktur.
- Bewertung von Zweck und angestrebter Art der Geschäftsbeziehung.
- Feststellung der Herkunft der eingesetzten Mittel, bei höherem Risiko des Gesamtvermögens.
- Verstärkte Sorgfaltspflichten bei PEP, Hochrisikoländern und komplexen Strukturen.
- Kontinuierliche Überwachung und Aktualisierung der Unterlagen.
Wie FLIORE die Nachweise bereitstellt
FLIORE dokumentiert je Struktur die wirtschaftlichen Eigentümer, die Risikobeurteilung mit Begründung und FATF-Referenzstand, Herkunftsnachweise und Ausweisdaten mit Ablaufwarnung. Wenn die Bank fragt, liegen die Antworten vollständig und datiert vor.
Praxis: die Bankanfrage vorbereiten
Banken prüfen Privatstiftungen, Holdings und Familienmitglieder regelmäßig nach. Die Anfrage kommt oft kurzfristig und umfasst Eigentümerstruktur, Organe, Herkunft von Mitteln und Vermögen, Steuerdomizile und aktuelle Ausweise. Wer die Antworten in einer Tabelle pflegt, stößt schnell an Grenzen – besonders, wenn dieselbe Person in mehreren Strukturen vorkommt.
In FLIORE wird jede Person einmal geführt und gilt in allen Strukturen. Ausweise melden ihr Ablaufdatum, Steuerdomizile sind mit TIN hinterlegt, und die Risikobeurteilung zeigt, welche Länderbezüge das Band bestimmen. So lässt sich eine Bankanfrage in Minuten statt Tagen beantworten – mit Belegen, die zueinander passen.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) |
|---|---|
| Aufsicht | Finanzmarktaufsicht (FMA) |
| Andere Berufsgruppen | eigene Bestimmungen (u. a. GewO, RAO, NO, WTBG) |
Häufige Fragen
Gilt das FM-GwG für ein Family Office?
Meist nicht direkt, weil es sich an Kredit- und Finanzinstitute richtet. Banken wenden es aber auf ihre Kunden an – auch auf Privatstiftungen und Holdings der Familie.
Was verlangen Banken bei politisch exponierten Personen?
Verstärkte Sorgfaltspflichten: Zustimmung der Führungsebene, Klärung der Herkunft von Mitteln und Vermögen und eine verstärkte laufende Überwachung.
Wie hilft FLIORE bei Herkunftsnachweisen?
Belege werden je Person und Struktur abgelegt, mit Gültigkeit und Prüfprotokoll, und stehen für jede Bankanfrage bereit.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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