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Gewerbliche Prägung

Deutsche Regel, nach der eine vermögensverwaltende Personengesellschaft gewerblich gilt, wenn nur Kapitalgesellschaften persönlich haften und die Geschäfte führen (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG).

Typischer Fall ist die GmbH & Co. KG. Die Prägung kann bewusst genutzt oder durch einen geschäftsführenden Kommanditisten vermieden werden.

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