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Schenkungsmeldung

Pflicht in Österreich, Schenkungen über 50 000 Euro unter Angehörigen pro Jahr bzw. über 15 000 Euro unter anderen Personen in fünf Jahren dem Finanzamt zu melden (§ 121a BAO).

Die Meldung ist binnen drei Monaten abzugeben. Grundstücke und Zuwendungen an Privatstiftungen sind ausgenommen, weil für sie Grunderwerbsteuer bzw. Stiftungseingangssteuer gilt.

Verwandte Begriffe

Stiftungseingangssteuer

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