Vergleich
Holding in der Schweiz oder in Deutschland? Der Vergleich
Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
In beiden Ländern werden Beteiligungserträge in der Holding weitgehend entlastet: in der Schweiz über den Beteiligungsabzug, in Deutschland über § 8b KStG, der Dividenden und Veräußerungsgewinne zu 95 Prozent freistellt. Unterschiede liegen in der Besteuerung bei Ausschüttung an die Familie, der Vermögenssteuer in der Schweiz und der Wegzugsbesteuerung in Deutschland. Entscheidend ist meist der Wohnsitz der Familie – eine Holding ohne echte Substanz im Ausland ist steuerlich riskant.
Beteiligungserträge in der Holding
- Schweiz: Beteiligungsabzug ab 10 Prozent oder CHF 1 Million Verkehrswert.
- Deutschland: § 8b KStG, 95 Prozent steuerfrei; für Dividenden Mindestbeteiligung von 10 Prozent.
- Beide: ordentliche Besteuerung anderer Erträge wie Zinsen.
Ausschüttung an die Familie
In der Schweiz werden Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen beim Bund zu 70 Prozent und in den Kantonen teilweise besteuert; die Verrechnungssteuer von 35 Prozent wird bei Inländern angerechnet. In Deutschland unterliegen Dividenden im Privatvermögen der Abgeltungsteuer, bei unternehmerischer Beteiligung kann das Teileinkünfteverfahren gewählt werden.
Substanz und Wegzug
Eine Holding muss dort, wo sie sitzt, tatsächlich geführt werden; sonst droht die Besteuerung am Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung. Wer aus Deutschland wegzieht, muss die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG beachten. Grenzüberschreitende Holdingstrukturen sollten deshalb immer in beiden Ländern steuerlich geprüft werden.
Kurz-Checkliste
- Wohnsitz der Familie und Ort der Geschäftsleitung klären.
- Beteiligungsquoten und Haltedauern dokumentieren.
- Ausschüttungspolitik und Steuerfolgen planen.
- Bei Wohnsitzwechsel Wegzugsfolgen prüfen.
Auf einen Blick
| Schweiz | Beteiligungsabzug (≥ 10 % oder CHF 1 Mio.) |
|---|---|
| Deutschland | § 8b KStG: 95 % steuerfrei |
| Entscheidend | Wohnsitz der Familie und tatsächliche Geschäftsleitung |
Häufige Fragen
Kann eine in Deutschland ansässige Familie eine Schweizer Holding nutzen?
Möglich, aber steuerlich anspruchsvoll; ohne Substanz in der Schweiz droht die Besteuerung in Deutschland.
Wo ist die Steuerbelastung niedriger?
Das hängt von Kanton bzw. Gemeinde, Ausschüttungen und Wohnsitz ab und lässt sich nur im Einzelfall berechnen.
Was ist die Verrechnungssteuer?
Eine Schweizer Quellensteuer von 35 Prozent auf Dividenden, die bei Inländern angerechnet und bei Ausländern nach Doppelbesteuerungsabkommen teilweise zurückerstattet wird.
Wie bildet FLIORE Holdings ab?
Mit Beteiligungen, Quoten, Historie und Durchschau-Konsolidierung über alle Ebenen.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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