Vergleich
Stiftung in der Schweiz oder in Liechtenstein? Der Vergleich
Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Die Schweizer Familienstiftung darf nur für bestimmte Zwecke wie Erziehung, Ausstattung oder Unterstützung eingesetzt werden; reine Unterhaltsleistungen sind unzulässig. Die liechtensteinische Stiftung ist flexibler: Sie kann auch voraussetzungslose Leistungen an die Familie vorsehen, Begünstigungen in einem Beistatut vertraulich regeln und den Steuerstatus einer Privatvermögensstruktur erhalten. Deshalb wählen viele Familien für die Nachfolge eine liechtensteinische Stiftung.
Zweck und Leistungen
In der Schweiz begrenzt Art. 335 ZGB die Familienstiftung auf Erziehung, Ausstattung, Unterstützung und ähnliche Zwecke; Unterhaltsstiftungen sind nach der Rechtsprechung nichtig. In Liechtenstein erlaubt das Stiftungsrecht im PGR auch Unterhaltsleistungen und eine weitgehend freie Gestaltung der Begünstigung.
Weitere Unterschiede
- Aufsicht: Schweizer Familienstiftungen und privatnützige liechtensteinische Stiftungen sind grundsätzlich nicht staatlich beaufsichtigt.
- Vertraulichkeit: in Liechtenstein Begünstigungen oft im nicht öffentlichen Beistatut.
- Organe: in Liechtenstein häufig ein lizenzierter Treuhänder im Stiftungsrat.
- Steuern: Liechtenstein mit möglichem Status als Privatvermögensstruktur; die Besteuerung beim Stifter und den Begünstigten folgt dem jeweiligen Wohnsitzstaat.
- Register: Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen in Liechtenstein; in der Schweiz kommt ein zentrales Transparenzregister.
Entscheidungsfaktoren
Neben dem Zweck zählen Wohnsitz und Steuersituation von Stifter und Begünstigten, die Akzeptanz bei Banken, Kosten und der Wunsch nach Nähe zur Verwaltung. Die steuerliche Behandlung ausländischer Stiftungen im Wohnsitzstaat der Familie ist oft entscheidend und muss vorab geklärt werden.
Kurz-Checkliste
- Zweck der Stiftung klar definieren.
- Steuerliche Behandlung im Wohnsitzstaat prüfen lassen.
- Organe und Treuhänder auswählen.
- Dokumentation und Verwaltung vorab regeln.
Auf einen Blick
| Schweiz | Art. 335 ZGB – eingeschränkte Zwecke, keine Unterhaltsstiftung |
|---|---|
| Liechtenstein | PGR – auch Unterhaltsleistungen, Beistatut, PVS-Status möglich |
Häufige Fragen
Warum wählen Schweizer Familien oft Liechtenstein?
Wegen der flexibleren Zweckgestaltung, insbesondere der Möglichkeit von Unterhaltsleistungen an die Familie.
Ist eine liechtensteinische Stiftung steuerlich anerkannt?
Das hängt vom Wohnsitzstaat der Beteiligten und der Ausgestaltung ab; eine steuerliche Prüfung ist unverzichtbar.
Kann eine Stiftung von der Schweiz aus verwaltet werden?
Ja, die Verwaltung erfolgt oft durch Schweizer Family Offices in Zusammenarbeit mit liechtensteinischen Treuhändern.
Wie wird die Stiftung in FLIORE geführt?
Als Mandat mit Organen, Begünstigten, Dokumenten und Vermögen – unabhängig vom Sitzland.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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