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UBO-Schwellenrechner: Wer ist wirtschaftlich berechtigt?
Stand: 9. Oktober 2026
Kurzantwort
Ob eine Person über mehrere Gesellschaften hinweg wirtschaftlich berechtigt ist, hängt von der Methode ab. Deutschland, Österreich und Liechtenstein stellen auf Kontrolle ab: Wer jede Zwischengesellschaft mit mehr als 50 Prozent beherrscht, dem wird deren Beteiligung voll zugerechnet. Die Durchrechnung multipliziert die Quoten. Der Rechner zeigt beide Ergebnisse je Rechtsordnung.
- Person
- Gesellschaft 1
- Zielgesellschaft
Rechnerische Orientierung, keine Rechtsberatung. Kontrolle auf andere Weise (Stimmrechte, Vereinbarungen, Organbestellung) und gemeinsames Handeln sind gesondert zu prüfen.
Kontrollmethode und Durchrechnung
Beispiel: Eine Person hält 60 Prozent an einer Holding, die Holding 40 Prozent an der Zielgesellschaft. Nach der Kontrollmethode beherrscht die Person die Holding; deren 40 Prozent werden ihr voll zugerechnet – sie ist wirtschaftlich berechtigt. Nach der Durchrechnung beträgt ihr wirtschaftlicher Anteil nur 24 Prozent.
Umgekehrt: 40 Prozent an der Holding, die Holding 80 Prozent an der Zielgesellschaft. Die Person beherrscht die Holding nicht; nach der Kontrollmethode ist sie über diese Kette nicht wirtschaftlich berechtigt. Durchgerechnet hält sie aber 32 Prozent. Banken prüfen solche Fälle häufig zusätzlich.
Was der Rechner nicht abbildet
Kontrolle kann auch ohne Mehrheitsbeteiligung bestehen – über Stimmrechtsvereinbarungen, Vetorechte, Treuhandverhältnisse oder die Befugnis, Organmitglieder zu bestellen. Ebenso können mehrere Personen gemeinsam handeln. Solche Umstände muss die verantwortliche Person zusätzlich prüfen.
In FLIORE werden Beteiligungsketten mit Anteilen, Rollen und Historie im System geführt; die Konsolidierung rechnet durch alle Ebenen.
Häufige Fragen
Gilt in der Schweiz «mindestens» oder «mehr als» 25 Prozent?
Für den Kontrollinhaber operativer Gesellschaften ist eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent maßgebend. In Deutschland, Österreich und Liechtenstein gilt «mehr als 25 Prozent».
Werden direkte und indirekte Beteiligungen addiert?
Der Rechner addiert eine direkte Beteiligung zur über kontrollierte Gesellschaften zugerechneten Beteiligung bzw. zum durchgerechneten Anteil.
Ersetzt der Rechner eine rechtliche Prüfung?
Nein. Er zeigt die rechnerische Lage nach zwei verbreiteten Methoden. Kontrolle auf andere Weise und gemeinsames Handeln sind gesondert zu prüfen.
Quellen
- Geldwäschegesetz (GwG), § 3 – Gesetze im Internet
- RIS – Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG)
- FATF – Guidance on Beneficial Ownership
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
