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Nachfolge Deutschland

Vermögensnachfolge und Erbschaftsteuer in Deutschland

Stand: 10. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE

Kurzantwort

In Deutschland hängen Erbschaft- und Schenkungsteuer vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Erwerbs ab. Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro, Enkel von 200.000 Euro; Freibeträge leben alle zehn Jahre wieder auf. Betriebsvermögen kann unter Voraussetzungen zu 85 oder 100 Prozent verschont werden. Eine vorausschauende Nachfolge braucht verlässliche Bewertungen und eine vollständige Vermögensübersicht.

Freibeträge und Zehnjahresfrist

Die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG betragen 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro für Kinder, 200.000 Euro für Enkel und 100.000 Euro für Eltern bei Erwerb von Todes wegen. Mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet; danach steht der Freibetrag erneut zur Verfügung. Familien planen Schenkungen deshalb häufig im Zehnjahresrhythmus.

Betriebsvermögen

Für begünstigtes Betriebsvermögen sehen §§ 13a, 13b ErbStG eine Regelverschonung von 85 Prozent oder eine Optionsverschonung von 100 Prozent vor – verbunden mit Behaltensfristen und Lohnsummenregeln. Verwaltungsvermögen ist grundsätzlich nicht begünstigt. Für große Erwerbe gelten besondere Prüfungen.

Was das Family Office beiträgt

  • Eine vollständige, bewertete Vermögensübersicht je Familienmitglied und Struktur.
  • Dokumentation früherer Schenkungen mit Datum und Wert – für die Zehnjahresfrist.
  • Fristen für Behaltensregeln und Stichtage, etwa die Erbersatzsteuer einer Familienstiftung.
  • Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Notaren auf einer gemeinsamen Datenbasis.

Praxis: Schenkungen dokumentieren

Jede Schenkung sollte mit Datum, Gegenstand, Wert, Bewertungsgrundlage und Steuerbescheid dokumentiert werden. Nur so lässt sich die Zehnjahresfrist sicher planen und bei einer späteren Erbschaft die Zusammenrechnung korrekt vornehmen. Diese Dokumentation gehört zum Familienvermögen wie die Vermögenswerte selbst.

Auf einen Blick

Freibeträge (§ 16 ErbStG)Ehegatte 500.000 €, Kind 400.000 €, Enkel 200.000 €
ZusammenrechnungErwerbe innerhalb von 10 Jahren (§ 14 ErbStG)
BetriebsvermögenVerschonung 85 % oder 100 % (§§ 13a, 13b ErbStG)

Häufige Fragen

Wie oft kann der Freibetrag genutzt werden?

Alle zehn Jahre erneut, weil Erwerbe von derselben Person nur innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet werden.

Ist Wertpapiervermögen in einer GmbH Betriebsvermögen im Sinne der Verschonung?

Überwiegend nicht. Wertpapiere und ähnliche Vermögenswerte zählen grundsätzlich zum nicht begünstigten Verwaltungsvermögen.

Wie unterstützt FLIORE die Nachfolgeplanung?

Mit konsolidierter, bewerteter Vermögensübersicht, Dokumentation von Schenkungen, Fristen und einer gemeinsamen Datenbasis für Berater.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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