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Strukturen Deutschland

Familienstiftung in Deutschland verwalten

Stand: 9. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE

Kurzantwort

Eine Familienstiftung bindet Vermögen dauerhaft an einen Zweck zugunsten einer Familie. Ihre Verwaltung verlangt eine saubere Dokumentation von Organen, Begünstigten und Beschlüssen, den Eintrag der wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister, die richtige CRS-Einordnung und die Planung der Erbersatzsteuer, die bei inländischen Familienstiftungen alle 30 Jahre anfällt.

Organe, Begünstigte, Beschlüsse

Die Satzung bestimmt Vorstand, gegebenenfalls Beirat oder Kuratorium und den Kreis der Begünstigten. Für die Praxis entscheidend ist, dass jederzeit nachvollziehbar ist, wer welches Amt innehat, seit wann, und welche Beschlüsse gefasst wurden. Banken und das Transparenzregister verlangen genau diese Angaben.

Erbersatzsteuer

Das Vermögen einer inländischen Familienstiftung unterliegt in Zeitabständen von 30 Jahren der Erbersatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Der Stichtag ergibt sich aus dem ersten Vermögensübergang. Wer ihn kennt und das Vermögen laufend bewertet, kann frühzeitig planen.

Wie FLIORE eine Familienstiftung abbildet

  • Die Stiftung als Mandat mit Stifter, Vorstand, Beirat und Begünstigten – datiert und mit Historie.
  • Beteiligungen der Stiftung an Holding- und Immobiliengesellschaften mit Durchschau-Konsolidierung.
  • Bewertungen mit Datum und Quelle, Fristen (z. B. Erbersatzsteuer-Stichtag) und Dokumente mit Gültigkeit.
  • CRS-Klassifizierung je Jahr und automatische Vorbelegung der beherrschenden Personen.

Praxis: die jährliche Routine einer Familienstiftung

Neben den großen Stichtagen gibt es eine jährliche Routine, die sich gut standardisieren lässt: Jahresabschluss und Vermögensübersicht, Beschlüsse des Vorstands über Ausschüttungen, Überprüfung der Einträge im Transparenzregister, CRS-Einordnung für das neue Jahr und die Aktualisierung der Angaben zu den Begünstigten – etwa nach Heirat, Umzug ins Ausland oder Volljährigkeit.

In FLIORE wird diese Routine zu wiederkehrenden Aufgaben mit Fälligkeit. Jede erledigte Aufgabe hinterlässt einen Eintrag im Prüfprotokoll; Belege liegen am richtigen Ort. Für Beirat und Familie entsteht auf Knopfdruck ein Monatsbericht mit Vermögensentwicklung, Allokation und Performance.

Auf einen Blick

Erbersatzsteueralle 30 Jahre (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)
TransparenzregisterMitteilungspflicht der rechtsfähigen Stiftung (§ 20 GwG)
Steuerlicher InformationsaustauschEinordnung als Finanzinstitut oder passiver Rechtsträger (FKAustG)

Häufige Fragen

Wann fällt die Erbersatzsteuer an?

Bei inländischen Familienstiftungen erstmals 30 Jahre nach dem ersten Vermögensübergang und danach alle 30 Jahre.

Wer ist bei einer Familienstiftung im Transparenzregister einzutragen?

Unter anderem Stifter, Vorstandsmitglieder, Begünstigte bzw. die begünstigte Gruppe und Personen mit beherrschendem Einfluss.

Kann FLIORE mehrere Stiftungen einer Familie konsolidieren?

Ja. Jede Stiftung ist ein eigenes Mandat; über verknüpfte Strukturen entsteht eine Gesamtsicht auf das Familienvermögen.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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