Frage aus der Praxis
Wie oft müssen KYC-Angaben aktualisiert werden?
Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Das Gesetz schreibt in der Schweiz, Deutschland und Österreich meist keinen festen Rhythmus vor, sondern eine risikobasierte, laufende Überwachung. In der Praxis haben sich Rhythmen bewährt wie alle drei bis fünf Jahre bei tiefem, alle zwei bis drei Jahre bei mittlerem und jährlich bei hohem Risiko. Zusätzlich wird anlassbezogen überprüft: bei Umzug, neuen Begünstigten, Organwechsel oder ungewöhnlichen Transaktionen. Österreich verlangt für das WiEReG eine mindestens jährliche Überprüfung.
Risikobasierte Rhythmen
- Tiefes Risiko: Überprüfung typischerweise alle drei bis fünf Jahre.
- Mittleres Risiko: alle zwei bis drei Jahre.
- Hohes Risiko, PEP, Hochrisikoländer: mindestens jährlich.
- Die konkreten Fristen legt das Institut in seinen internen Weisungen fest.
Anlassbezogene Überprüfung
Unabhängig vom Rhythmus wird überprüft, wenn sich etwas ändert: Umzug in ein anderes Land, Heirat oder Scheidung, neue Begünstigte, Organwechsel, ein neues PEP-Amt, ungewöhnlich hohe Zahlungen oder ein Treffer im Screening. Ablaufende Ausweise sind ein weiterer Anlass.
Praxis: Fälligkeiten sichtbar machen
In FLIORE wird die nächste Überprüfung je Mandat aus der Risikobeurteilung geplant; Ausweise und Dokumente melden ihren Ablauf. Das Mandatsboard zeigt, welche Überprüfungen fällig sind – das Family Office reagiert nicht erst, wenn die Bank fragt.
Kurz-Checkliste
- Risikoband je Mandat festlegen und daraus den Überprüfungsrhythmus ableiten.
- Ablaufdaten aller Ausweise und Dokumente erfassen.
- Anlässe für außerordentliche Überprüfungen definieren und im Team bekannt machen.
- Jede Überprüfung mit Datum, Ergebnis und nächstem Termin dokumentieren.
Häufige Fragen
Wer legt die Rhythmen fest?
Das Institut in seinen internen Weisungen, auf Basis seiner Risikoanalyse. Banken können von ihren Kunden deshalb unterschiedlich oft Aktualisierungen verlangen.
Gibt es einen gesetzlichen Rhythmus?
Meist nicht; verlangt ist eine risikobasierte laufende Überwachung. Österreich verlangt für das WiEReG eine mindestens jährliche Überprüfung der Meldung.
Was löst eine außerordentliche Überprüfung aus?
Wesentliche Änderungen bei Personen oder Strukturen, ungewöhnliche Transaktionen und Screening-Treffer.
Wie behalte ich viele Mandate im Blick?
Mit geplanten Überprüfungsterminen je Mandat und einer Übersicht über fällige Termine.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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