Frage aus der Praxis
Was tun bei einem Treffer im Sanktionsscreening?
Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Ein Treffer im Sanktionsscreening ist zunächst ein Verdacht. Prüfen Sie mit weiteren Merkmalen wie Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Adresse, ob es sich um dieselbe Person handelt. Ist das ausgeschlossen, wird die Entscheidung als Fehltreffer dokumentiert. Bestätigt sich der Treffer, dürfen keine Vermögenswerte bewegt werden; die Geschäftsleitung ist zu informieren und je nach Sanktionsregime die zuständige Behörde zu melden.
Echter Treffer oder Namensgleichheit?
Die meisten Treffer sind Fehltreffer durch ähnliche Namen. Zum Abgleich dienen Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Adressen und Identifikationsnummern der gelisteten Person. Jede Prüfung wird mit Datum, Ergebnis und Begründung festgehalten – auch und gerade bei Fehltreffern.
Bei einem bestätigten Treffer
- Keine Vermögenswerte bewegen und keine Mittel zur Verfügung stellen.
- Geschäftsleitung bzw. Compliance sofort informieren.
- Meldung an die zuständige Behörde nach dem jeweiligen Sanktionsregime, in der Schweiz etwa an das SECO.
- Bei Geldwäschereiverdacht zusätzlich die Meldepflichten an die Meldestelle prüfen.
- Rechtlichen Rat einholen und alle Schritte dokumentieren.
Praxis: Screening als Prozess
Screening ist kein einmaliger Vorgang: Neue Personen werden beim Onboarding, alle Personen regelmäßig und nach Änderungen der Sanktionslisten geprüft. FLIORE führt PEP-Kennzeichen und Risikobeurteilungen je Person und dokumentiert Entscheidungen im Prüfprotokoll; für den automatisierten Abgleich gegen kommerzielle Datenbanken lässt sich ein spezialisierter Anbieter ergänzen.
Kurz-Checkliste
- Treffer mit Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Adresse abgleichen.
- Fehltreffer mit Begründung dokumentieren.
- Bei bestätigtem Treffer: nichts bewegen, Compliance informieren, Meldepflichten prüfen.
- Rechtlichen Rat einholen, bevor die betroffene Person informiert wird.
Häufige Fragen
Welche Sanktionslisten sind relevant?
In der Schweiz insbesondere die Listen des SECO, in der EU die konsolidierte Sanktionsliste der EU, dazu die Listen der Vereinten Nationen; je nach Geschäftsbeziehung auch weitere Listen, etwa jene der USA.
Muss jeder Treffer gemeldet werden?
Nein, nur bestätigte Treffer. Fehltreffer werden mit Begründung dokumentiert.
Darf ich die betroffene Person informieren?
Bei einem Verdacht auf Geldwäscherei kann ein Informationsverbot gelten. Vor jeder Information sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
Wie oft sollte gescreent werden?
Beim Onboarding, laufend bei Listenänderungen und im Rahmen der periodischen Überprüfung.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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