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Ratgeber Compliance

PEP: Familienangehörige und nahestehende Personen

Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze

Kurzantwort

Nicht nur politisch exponierte Personen selbst, sondern auch ihre Familienangehörigen und ihnen bekanntermassen nahestehende Personen unterliegen verstärkten Sorgfaltspflichten. Dazu zählen typischerweise Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und deren Partner sowie Eltern, außerdem Geschäftspartner mit gemeinsamen Strukturen. In Family Offices ist das besonders relevant, weil ein einziges Amt mehrere Familienmitglieder und Strukturen betreffen kann.

Wer zum Kreis gehört

Das deutsche GwG definiert Familienmitglieder als Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder und deren Ehe- oder Lebenspartner sowie Eltern (§ 1 Abs. 13 GwG). Als bekanntermassen nahestehend gilt etwa, wer gemeinsam mit einer PEP wirtschaftlich Berechtigter einer Gesellschaft ist oder enge Geschäftsbeziehungen zu ihr unterhält (§ 1 Abs. 14 GwG).

Das Schweizer GwG spricht von nahestehenden Personen: natürliche Personen, die einer PEP aus familiären, persönlichen oder geschäftlichen Gründen erkennbar nahestehen (Art. 2a Abs. 2 GwG). Die Schweizer Definition ist damit offener formuliert und verlangt eine Würdigung im Einzelfall.

Wie lange der Status gilt

Für Schweizer und internationale PEP endet die Einstufung als PEP 18 Monate nach Aufgabe der Funktion (Art. 2a Abs. 4 GwG); ausländische PEP bleiben nach Schweizer Recht ohne feste Frist PEP. In Deutschland sind nach dem Ausscheiden aus dem Amt mindestens zwölf Monate lang die besonderen Risiken weiter zu berücksichtigen. In der Praxis empfiehlt sich eine dokumentierte Einzelfallbeurteilung statt eines automatischen Ablaufs.

Was das für die Sorgfalt bedeutet

  • Herkunft von Vermögen und Mitteln besonders sorgfältig plausibilisieren.
  • Zustimmung einer Person der Geschäftsleitung zur Beziehung einholen.
  • Engere Überwachung der Transaktionen und kürzeres Prüfintervall.
  • PEP-Verbindung auf alle betroffenen Strukturen übertragen, nicht nur auf das einzelne Konto.

Die Besonderheit im Family Office

Ein Family Office verwaltet oft mehrere Generationen und viele Strukturen. Wird ein Familienmitglied in ein politisches Amt gewählt, betrifft das unter Umständen die Holding, die Familienstiftung und die Konten der Geschwister. Ohne ein zentrales Bild der Familie und ihrer Strukturen bleibt diese Verbindung leicht unbemerkt – und genau das kritisieren Prüfungen.

Hilfreich ist eine Regel: Jede neue Information über ein Amt, eine Ernennung oder eine Kandidatur löst eine Prüfung aller verbundenen Mandate aus.

Umsetzung in FLIORE

In FLIORE sind Personen über Rollen mit allen Strukturen verknüpft, in denen sie vorkommen. Ein PEP-Kennzeichen an einer Person wirkt sich auf die Risikobeurteilung jedes verbundenen Mandats aus; das Strukturdiagramm zeigt, welche Gesellschaften, Stiftungen und Trusts betroffen sind.

Auf einen Blick

Familienmitglieder (DE)Ehe- und Lebenspartner, Kinder und deren Partner, Eltern
Nahestehende (CH)Erkennbar nahe aus familiären, persönlichen oder geschäftlichen Gründen
Ende des StatusCH: inländische und internationale PEP 18 Monate nach Amtsende; DE: mindestens 12 Monate Nachwirkung

Häufige Fragen

Sind Geschwister einer PEP automatisch erfasst?

Nach der deutschen Definition gehören Geschwister nicht zum Kreis der Familienmitglieder. Sie können aber als nahestehende Personen gelten, etwa bei gemeinsamen Gesellschaften. Nach Schweizer Recht ist das im Einzelfall zu würdigen.

Was gilt für Begünstigte einer Familienstiftung mit PEP-Bezug?

Ist ein Begünstigter selbst PEP oder einer PEP nahestehend, gelten für die Beziehung zur Stiftung verstärkte Sorgfaltspflichten. Das betrifft auch die Bankbeziehungen der Stiftung.

Wie erfährt das Family Office von einem neuen Amt?

Durch regelmäßiges PEP-Screening und durch eine klare Abmachung mit der Familie, Änderungen zu melden. Beides zusammen schließt die Lücke, die ein Screening allein lassen kann.

Muss die Beziehung beendet werden, wenn ein Familienmitglied PEP wird?

Nein. Der PEP-Status verlangt verstärkte Sorgfalt, nicht das Ende der Beziehung. Erst wenn sich die Pflichten nicht erfüllen lassen, darf die Beziehung nicht fortgeführt werden.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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