Ratgeber Deutschland
Single Family Office gründen in Deutschland
Stand: 10. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Ein deutsches Single Family Office wird meist als GmbH oder GmbH & Co. KG geführt, oft unter einer Familienholding oder neben einer Familienstiftung. Solange ausschließlich das Vermögen der eigenen Familie verwaltet wird, ist es in der Regel erlaubnisfrei. Von Beginn an zu regeln sind die Einträge im Transparenzregister, die steuerliche Einordnung, eine klare Governance und Systeme für Strukturen, Vermögen und Dokumente.
1. Auftrag und Umfang klären
Am Anfang steht die Frage, welche Aufgaben das Family Office übernimmt: Vermögensreporting, Koordination von Banken, Steuerberatern und Anwälten, Verwaltung von Immobilien und Beteiligungen am Familienunternehmen, Nachfolge, Stiftungsverwaltung. Der Umfang bestimmt Team, Kosten und die aufsichtsrechtliche Einordnung.
2. Rechtsform und Struktur
Verbreitet sind die GmbH (Stammkapital EUR 25.000) und die GmbH & Co. KG. Die Wahl hängt vor allem von steuerlichen Überlegungen ab – etwa ob die Struktur vermögensverwaltend oder gewerblich sein soll und wie Immobilien gehalten werden. Familienstiftungen kommen hinzu, wenn Vermögen dauerhaft gebunden werden soll; zu beachten ist dann die Erbersatzsteuer alle 30 Jahre.
Die steuerliche Gestaltung ist individuell und sollte mit Steuerberatern erarbeitet werden, bevor Vermögen übertragen wird.
3. Aufsicht, GwG und Transparenzregister
Die Verwaltung eigenen Familienvermögens ist keine Finanzdienstleistung für Dritte; ein Single Family Office ist deshalb meist erlaubnisfrei. Werden familienfremde Dritte betreut, kann eine Erlaubnis nach dem Wertpapierinstitutsgesetz nötig werden.
Jede Gesellschaft und Stiftung der Familie muss ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister mitteilen. Seit 2021 ist das Register ein Vollregister; ein Verweis auf das Handelsregister genügt nicht mehr.
4. Team, Governance und Systeme
Diese Grundlagen sollten in den ersten Monaten stehen:
- Familienverfassung: Werte, Ziele, Entscheidungswege, Einbindung der nächsten Generation.
- Rollen im Team, Vier-Augen-Prinzip für Zahlungen, Vertretungsregeln.
- Strukturregister mit Gesellschaften, Stiftungen und wirtschaftlich Berechtigten samt Historie.
- Konsolidierte Vermögensübersicht in EUR über alle Banken und Strukturen.
- DSGVO-konforme Systeme mit Auftragsverarbeitungsvertrag.
Auf einen Blick
| Typische Rechtsformen | GmbH (Stammkapital EUR 25.000), GmbH & Co. KG, Familienstiftung |
|---|---|
| Erlaubnis | in der Regel erlaubnisfrei, solange nur eigenes Familienvermögen verwaltet wird |
| Transparenzregister | Mitteilungspflicht jeder Gesellschaft und Stiftung (§ 20 GwG) |
| Familienstiftung | Erbersatzsteuer alle 30 Jahre (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) |
Häufige Fragen
GmbH oder GmbH & Co. KG für das Family Office?
Das hängt vor allem von der steuerlichen Zielsetzung ab, etwa ob Erträge vermögensverwaltend oder gewerblich behandelt werden sollen. Die Entscheidung sollte mit dem Steuerberater getroffen werden.
Muss das Family Office selbst ins Transparenzregister?
Ja, wenn es als GmbH oder eingetragene Personengesellschaft organisiert ist – wie jede andere Gesellschaft der Familie auch.
Wann wird ein Single Family Office erlaubnispflichtig?
Typischerweise, wenn es Vermögen familienfremder Dritter mit eigenem Entscheidungsspielraum verwaltet oder Anlageempfehlungen an Dritte gibt.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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