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Regulierung Deutschland

PEP-Prüfung nach dem Geldwäschegesetz

Stand: 10. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE

Kurzantwort

Nach dem Geldwäschegesetz ist eine politisch exponierte Person (PEP), wer ein hochrangiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat – im In- oder Ausland. Einbezogen werden Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen. Ist ein Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigter PEP, gelten verstärkte Sorgfaltspflichten; nach dem Ausscheiden aus dem Amt mindestens zwölf Monate lang.

Wer als PEP gilt

§ 1 Abs. 12 GwG nennt unter anderem Staats- und Regierungschefs, Minister, Abgeordnete, Mitglieder oberster Gerichte, Rechnungshöfe und Zentralbanken, Botschafter, hohe Offiziere, Mitglieder der Leitungsorgane staatseigener Unternehmen sowie Führungskräfte internationaler Organisationen. Seit der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie sind auch inländische Amtsträger erfasst.

Familienmitglieder sind insbesondere Ehe- und Lebenspartner, Kinder und deren Partner sowie Eltern; bekanntermaßen nahestehende Personen sind etwa gemeinsame wirtschaftliche Berechtigte an Gesellschaften.

Verstärkte Sorgfaltspflichten

Bei PEP verlangt § 15 GwG unter anderem:

  • Zustimmung eines Mitglieds der Führungsebene zur Begründung oder Fortführung der Geschäftsbeziehung.
  • Angemessene Maßnahmen zur Bestimmung der Herkunft der Vermögenswerte und Mittel.
  • Verstärkte kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung.

PEP in Familienstrukturen erkennen

In Family-Office-Strukturen sitzt der PEP-Status selten beim Hauptmandanten. Häufiger ist es ein Begünstigter einer Familienstiftung, ein angeheiratetes Familienmitglied oder ein Beiratsmitglied. FLIORE führt das PEP-Kennzeichen je Person; die Risikobeurteilung eines Mandats berücksichtigt alle verknüpften Personen, und die Banken erhalten konsistente Angaben.

Praxis: PEP-Status aktuell halten

Ein PEP-Status ändert sich mit Wahlen, Ernennungen und Rücktritten. Familien sollten deshalb vereinbaren, dass Änderungen bei Ämtern dem Family Office gemeldet werden. Zusätzlich empfiehlt sich ein Abgleich im Rahmen der periodischen Überprüfung. Dokumentiert werden sollten jeweils die Quelle, das Datum der Feststellung und die getroffenen Maßnahmen.

Auf einen Blick

Definition§ 1 Abs. 12–14 GwG
Verstärkte Pflichten§ 15 GwG
Nach Amtsendemindestens 12 Monate risikoorientierte Berücksichtigung

Häufige Fragen

Sind inländische Politiker in Deutschland PEP?

Ja. Das GwG unterscheidet nicht nach In- oder Ausland; auch Bundes- und Landesminister oder Bundestagsabgeordnete sind erfasst.

Wie lange gilt der PEP-Status nach dem Amt?

Mindestens zwölf Monate nach dem Ausscheiden sind die besonderen Risiken weiter zu berücksichtigen, länger, solange ein Risiko fortbesteht.

Muss das Family Office selbst PEP prüfen?

Wenn es Verpflichteter nach § 2 GwG ist, ja. In jedem Fall fragen Banken den PEP-Status der Familienmitglieder ab.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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