Steuern Deutschland
Wegzugsbesteuerung: wenn Familienmitglieder ins Ausland ziehen
Stand: 10. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Zieht eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Person ins Ausland und hält sie mindestens ein Prozent an einer Kapitalgesellschaft, kann nach § 6 AStG eine Wegzugsbesteuerung auf die stillen Reserven anfallen – so, als wären die Anteile verkauft worden. Seit der Reform 2022 gilt das auch beim Wegzug in EU-Staaten ohne zinslose Dauerstundung. Für Family Offices heißt das: Wohnsitzwechsel von Familienmitgliedern frühzeitig erfassen und steuerlich begleiten.
Die Grundregel
Die Wegzugsbesteuerung betrifft Personen, die innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren und Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens einem Prozent halten. Mit dem Wegzug wird ein fiktiver Veräußerungsgewinn besteuert, ohne dass Geld fließt.
Seit 2022 kann die Steuer auf Antrag in sieben Jahresraten entrichtet werden; die frühere zinslose Stundung bei Wegzug in EU- und EWR-Staaten ist entfallen. Bei einer Rückkehr innerhalb bestimmter Fristen kann der Steueranspruch entfallen.
Warum das Family Office früh Bescheid wissen muss
Wohnsitzwechsel kommen in Familien häufiger vor, als man denkt: Studium oder Arbeit im Ausland, Heirat, Ruhestand in der Schweiz. Wird der Wegzug zu spät bekannt, bleibt keine Zeit für Gestaltung. Zugleich ändern sich Steuerdomizile – und damit die Angaben für den CRS und die Risikobeurteilung.
Wie FLIORE hilft
- Wohnsitz und Steuerdomizile je Person mit Gültigkeitszeitraum.
- Beteiligungsquoten je Person, auch indirekt über Holdings – erkennbar, wer die Ein-Prozent-Schwelle erreicht.
- Länderbezüge fließen automatisch in die Risikobeurteilung der Mandate ein.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | § 6 Außensteuergesetz (AStG) |
|---|---|
| Schwelle | Beteiligung an Kapitalgesellschaft ≥ 1 % |
| Zahlung | auf Antrag in 7 Jahresraten (seit 2022) |
Häufige Fragen
Gilt die Wegzugsbesteuerung auch beim Umzug in die Schweiz?
Ja, grundsätzlich bei jedem Wegzug aus Deutschland, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Abkommensrechtliche Besonderheiten sind zu prüfen.
Zählen indirekte Beteiligungen?
Maßgeblich ist die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft; mittelbare Beteiligungen können relevant sein. Steuerlich prüfen lassen.
Was passiert bei Rückkehr?
Bei einer Rückkehr innerhalb bestimmter Fristen kann der Steueranspruch unter Voraussetzungen entfallen.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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