Schweizer Software der Innopulse Consulting GmbH, ZugDaten in der Schweiz gespeichert (Zürich)Sicherheit und Datenschutz
FLIORE

Erbersatzsteuer

Deutsche Steuer, die das Vermögen inländischer Familienstiftungen in Abständen von 30 Jahren so belastet, als ginge es an zwei Kinder über.

Rechtsgrundlage ist § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Der Stichtag ergibt sich aus dem ersten Vermögensübergang auf die Stiftung.

Verwandte Begriffe

Familienstiftung

← Alle Begriffe