Unstimmigkeitsmeldung
Pflicht von Verpflichteten nach dem GwG, Abweichungen zwischen eigenen Erkenntnissen und dem Transparenzregister zu melden (§ 23a GwG).
Für Family Offices bedeutet das: Weichen die Einträge ihrer Gesellschaften von der eigenen Dokumentation ab, erfahren sie es häufig über die Bank.
