Werkzeug
Erbschaft- und Schenkungsteuer-Rechner Deutschland
Stand: 11. Oktober 2026
Kurzantwort
Die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert ab: Er bestimmt Steuerklasse (I bis III), persönlichen Freibetrag (z. B. 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder) und Steuersatz (7 bis 50 Prozent). Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Der Rechner zeigt die Steuer nach diesen Regeln – ohne Versorgungsfreibetrag, Verschonungen und Härteausgleich.
Orientierung nach §§ 14–16, 19 ErbStG, ohne Versorgungsfreibetrag, Härteausgleich, Verschonungen und Bewertungsfragen. Keine Steuerberatung.
So rechnet der Rechner
Aus dem Verwandtschaftsverhältnis ergeben sich Steuerklasse und Freibetrag nach §§ 15 und 16 ErbStG. Frühere Erwerbe von derselben Person innerhalb der letzten zehn Jahre werden nach § 14 ErbStG mit dem aktuellen Erwerb zusammengerechnet; die Steuer auf die früheren Erwerbe wird abgezogen. Der steuerpflichtige Erwerb wird auf volle 100 Euro abgerundet und mit dem Satz nach § 19 ErbStG besteuert.
Nicht berücksichtigt sind der Versorgungsfreibetrag für Ehegatten und Kinder, der Härteausgleich an den Tarifgrenzen, Verschonungen für Betriebsvermögen und selbst genutztes Wohneigentum sowie Bewertungsfragen. Für eine verbindliche Berechnung braucht es den Steuerberater.
Freibeträge planen
Weil Freibeträge alle zehn Jahre wieder aufleben, planen viele Familien Schenkungen in Zehnjahresschritten – oft kombiniert mit Familienpool oder Nießbrauchsvorbehalt. FLIORE dokumentiert Schenkungen mit Datum und Bewertung je Person, damit die Zehnjahresfrist jederzeit sichtbar ist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder?
400.000 Euro je Elternteil und Kind, alle zehn Jahre neu.
Gilt der Rechner auch für Österreich oder die Schweiz?
Nein. Österreich erhebt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer; in der Schweiz regeln die Kantone die Steuer.
Was ist der Versorgungsfreibetrag?
Ein zusätzlicher Freibetrag bei Erwerb von Todes wegen für Ehegatten (256.000 Euro) und Kinder (altersabhängig), gekürzt um bestimmte Versorgungsbezüge.
Quellen
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) – Gesetze im Internet
- Bundesministerium der Finanzen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
