Anstalt
Liechtensteinische Rechtsform ohne Mitglieder, deren Rechte beim Inhaber der Gründerrechte liegen; je nach Statuten gesellschafts- oder stiftungsähnlich.
Die Anstalt verbindet Elemente von Gesellschaft und Stiftung. Für Sorgfaltspflichten und Register sind insbesondere der Inhaber der Gründerrechte und gegebenenfalls Begünstigte maßgebend.
