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Daten

FATF-Liste aktuell: schwarze und graue Liste

Stand: 10. Oktober 2026

Kurzantwort

Die FATF führt zwei Listen: Staaten mit Aufruf zu Gegenmassnahmen («schwarze Liste») und Staaten unter verstärkter Beobachtung («graue Liste»). Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu diesen Staaten verlangen in der Schweiz, in Deutschland, Österreich und Liechtenstein in der Regel verstärkte Sorgfaltspflichten. Diese Seite zeigt den Stand nach dem letzten Plenum.

Aufruf zu Gegenmassnahmen («schwarze Liste»)

3 Länder · FATF-Stand 19.06.2026

  • Iran IR
  • Myanmar MM
  • Nordkorea KP

Verstärkte Beobachtung («graue Liste»)

22 Länder · FATF-Stand 19.06.2026

  • Angola AO
  • Bolivien BO
  • Bosnien und Herzegowina BA
  • Britische Jungferninseln VG
  • Bulgarien BG
  • Côte d’Ivoire CI
  • Haiti HT
  • Irak IQ
  • Jemen YE
  • Kamerun CM
  • Kenia KE
  • Kongo-Kinshasa CD
  • Kuwait KW
  • Laos LA
  • Libanon LB
  • Monaco MC
  • Nepal NP
  • Papua-Neuguinea PG
  • Südsudan SS
  • Syrien SY
  • Venezuela VE
  • Vietnam VN

In FLIORE fliesst dieser Stand automatisch in jede Risikobeurteilung ein – zusammen mit den Länderbezügen aller Personen eines Mandats. → Länderrisiko-Check

Was die Listen für Family Offices bedeuten

Ein Bezug zu einem gelisteten Staat entsteht nicht nur über den Sitz einer Gesellschaft, sondern auch über Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Steuerdomizil von Stiftern, Begünstigten oder Organmitgliedern. Banken prüfen alle diese Bezüge – auch dann, wenn die Struktur selbst in einem unauffälligen Land domiziliert ist.

FLIORE wertet diese Länderbezüge in der Risikobeurteilung jedes Mandats automatisch aus und zeigt, welcher Bezug das Band bestimmt.

Änderungen gegenüber früheren Ständen

Die graue Liste ändert sich mit jedem Plenum. In den Jahren 2024 und 2025 hat die FATF unter anderem Burkina Faso, Mali, Mosambik, Nigeria und Südafrika von der Liste genommen. Auf dem Stand des letzten Plenums stehen auf der grauen Liste unter anderem Bulgarien, Monaco, Kenia, Vietnam, die Britischen Jungferninseln, Kuwait und der Irak.

Wird ein Land von der Liste genommen, bleibt eine Einstufung, die auf anderen Gründen beruht – etwa Konflikt oder Sanktionen –, in der FLIORE-Referenz bestehen. Lockern ist eine bewusste Entscheidung der Organisation, keine automatische Folge.

Am Plenum vom Juni 2026 hat die FATF Bosnien und Herzegowina sowie den Irak neu auf die graue Liste gesetzt und Algerien sowie Namibia gestrichen. Für Bulgarien, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo und Monaco stellte sie fest, dass die Aktionspläne im Wesentlichen umgesetzt sind; vor einer Streichung folgen Vor-Ort-Prüfungen. Die schwarze Liste blieb unverändert; zu Myanmar hielt die FATF fest, dass bei fehlenden Fortschritten bis Oktober 2026 Gegenmassnahmen geprüft werden können.

Häufige Fragen

Wann wird diese Seite aktualisiert?

Nach jedem FATF-Plenum. Das Stand-Datum oben zeigt, auf welchem Plenum die Angaben beruhen.

Was bedeutet «verstärkte Beobachtung»?

Der Staat hat sich verpflichtet, festgestellte Mängel innerhalb vereinbarter Fristen zu beheben, und wird dabei von der FATF begleitet.

Was bedeutet «Aufruf zu Gegenmassnahmen»?

Die FATF fordert ihre Mitglieder auf, verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden und in den schwersten Fällen Gegenmassnahmen zu ergreifen.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.