eGbR
eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach dem MoPeG, in Kraft seit 1. Januar 2024.
Die Eintragung ist grundsätzlich freiwillig, aber Voraussetzung, wenn die GbR Rechte an Grundstücken erwerben oder veräussern oder in eine GmbH-Gesellschafterliste eingetragen werden soll.
