Gewerbliche Prägung
Deutsche Regel, nach der eine vermögensverwaltende Personengesellschaft gewerblich gilt, wenn nur Kapitalgesellschaften persönlich haften und die Geschäfte führen (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG).
Typischer Fall ist die GmbH & Co. KG. Die Prägung kann bewusst genutzt oder durch einen geschäftsführenden Kommanditisten vermieden werden.
