Zwischensteuer
Besteuerung bestimmter Kapitalerträge einer österreichischen Privatstiftung in Höhe des Körperschaftsteuersatzes, die bei späteren Zuwendungen gutgeschrieben wird.
Die Zwischensteuer verhindert, dass Erträge in der Stiftung unbesteuert thesauriert werden. Leistet die Stiftung Zuwendungen mit Kapitalertragsteuer, wird sie angerechnet.
