Ratgeber Betrieb
Honorarmodelle im Multi Family Office
Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze
Kurzantwort
Multi Family Offices rechnen meist nach einem von vier Modellen ab: Prozentsatz des betreuten Vermögens, feste Jahrespauschale, Stundenhonorar oder eine Mischform. Für Familien zählt weniger das Modell als die Gesamtkostentransparenz: Welche Leistungen sind enthalten, was wird zusätzlich verrechnet, und fliessen Provisionen von Banken oder Produktanbietern an das Family Office? Ein klarer Dienstleistungsvertrag mit Leistungskatalog verhindert spätere Streitfragen.
Die vier Grundmodelle
| Modell | Berechnung | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|
| Vermögensbasiert | Prozentsatz des betreuten Vermögens pro Jahr | Skaliert mit dem Vermögen, einfach | Aufwand und Honorar laufen auseinander |
| Pauschale | Fester Jahresbetrag für definierte Leistungen | Planbar für beide Seiten | Mehraufwand muss neu verhandelt werden |
| Stundenhonorar | Erfasste Zeit mal Stundensatz | Spiegelt Aufwand genau | Schwer budgetierbar, Anreiz zu Aufwand |
| Mischform | Pauschale für Basisleistungen plus Stunden für Projekte | Ausgewogen | Abgrenzung muss klar sein |
Was in den Vergleich gehört
Familien vergleichen oft Prozentsätze, obwohl die Leistungen sehr unterschiedlich sind. Ein Angebot mit tieferem Satz kann teurer werden, wenn Reporting, Steuerkoordination oder Stiftungsverwaltung separat verrechnet werden. Sinnvoll ist ein Vergleich der erwarteten Gesamtkosten pro Jahr für einen klar beschriebenen Leistungsumfang – inklusive Bankgebühren, Depotkosten und Produktkosten, die das Family Office auswählt.
- Welche Leistungen sind im Grundhonorar enthalten, welche nicht?
- Wie wird Mehraufwand ausgewiesen und freigegeben?
- Erhält das Family Office Provisionen, Retrozessionen oder Rabatte von Dritten?
- Wie oft und in welcher Form wird abgerechnet?
- Wie werden Honorare bei Vermögensveränderungen angepasst?
Retrozessionen und Zuwendungen Dritter
Provisionen von Banken, Fonds oder Versicherungen können Interessenkonflikte schaffen. In der Schweiz stehen Retrozessionen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts grundsätzlich dem Kunden zu, sofern er nicht nach vollständiger Information darauf verzichtet hat; das Finanzdienstleistungsgesetz verlangt zudem Transparenz über Entschädigungen durch Dritte. In Deutschland regelt § 70 des Wertpapierhandelsgesetzes die Annahme von Zuwendungen für Wertpapierdienstleistungen. Viele Multi Family Offices verzichten deshalb ganz auf Drittvergütungen oder geben sie vollständig weiter.
Mehrwertsteuer nicht vergessen
Honorare für Beratung und Verwaltung unterliegen in der Regel der Mehrwertsteuer: in der Schweiz zum Normalsatz von 8,1 Prozent, in Deutschland 19 Prozent, in Österreich 20 Prozent, soweit keine Befreiung greift und der Leistungsort im Inland liegt. Für Familien ohne Vorsteuerabzug ist das ein echter Kostenbestandteil und gehört in jeden Vergleich.
Abrechnung sauber organisieren
Für das Multi Family Office selbst ist die Abrechnung ein Betriebsprozess: Honorare je Familie und Struktur berechnen, Leistungen und Zeit erfassen, Rechnungen mit korrekter Mehrwertsteuer stellen und Zahlungseingänge überwachen. Eine transparente Rechnung mit Leistungsbeschreibung stärkt das Vertrauen der Familie mehr als jeder Prospekt.
Umsetzung in FLIORE
FLIORE erstellt Rechnungen je Mandat oder an einmalige Empfänger, mit je Rechnung einstellbarer Mehrwertsteuer, Schweizer QR-Rechnung für CHF, wiederkehrenden Rechnungen und Mahnwesen. Die Zeiterfassung liefert die Grundlage für Stunden- und Mischmodelle.
Auf einen Blick
| Modelle | Vermögensbasiert, Pauschale, Stundenhonorar, Mischform |
|---|---|
| Entscheidend für Familien | Gesamtkosten für einen klar beschriebenen Leistungsumfang |
| Kritischer Punkt | Retrozessionen und Zuwendungen Dritter |
Häufige Fragen
Welches Honorarmodell ist am verbreitetsten?
Vermögensbasierte Honorare und Pauschalen sind verbreitet, zunehmend kombiniert mit Stundenhonoraren für Projekte wie Nachfolgeplanung. Verlässliche, öffentlich zugängliche Marktstatistiken für den deutschsprachigen Raum gibt es kaum.
Sind erfolgsabhängige Honorare üblich?
Im Multi Family Office eher selten, weil das Family Office oft nicht selbst investiert, sondern Vermögensverwalter auswählt und überwacht. Erfolgsabhängige Komponenten können falsche Anreize setzen und sollten sorgfältig begrenzt werden.
Wie oft sollte das Honorar überprüft werden?
Mindestens alle zwei bis drei Jahre oder bei wesentlichen Änderungen von Vermögen und Leistungsumfang. Ein jährlicher Leistungsbericht erleichtert die Diskussion.
Was gehört in den Dienstleistungsvertrag?
Leistungskatalog, Honorar und Abrechnungsrhythmus, Umgang mit Drittvergütungen, Vertraulichkeit, Datenschutz, Haftung, Kündigung und Herausgabe der Unterlagen bei Vertragsende.
Quellen
- Bundesgericht – Rechtsprechung zu Retrozessionen (u. a. BGE 132 III 460, BGE 138 III 755)
- Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG, SR 950.1), Art. 26 – Fedlex
- § 70 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) – Zuwendungen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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