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Testamentsvollstreckung: Aufgaben, Arten und Grenzen

Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE

Kurzantwort

Mit einer Testamentsvollstreckung bestimmt der Erblasser eine Person, die den Nachlass nach seinem Willen abwickelt oder verwaltet. Die Abwicklungsvollstreckung setzt die Verfügungen um und teilt den Nachlass; die Dauer- oder Verwaltungsvollstreckung verwaltet das Vermögen über längere Zeit, etwa für minderjährige Erben oder ein Unternehmen. Der Testamentsvollstrecker erhält ein Testamentsvollstreckerzeugnis und eine angemessene Vergütung.

Arten der Testamentsvollstreckung

  • Abwicklungsvollstreckung: Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen, Auseinandersetzung unter den Erben.
  • Dauervollstreckung: Verwaltung des Nachlasses nach der Abwicklung für eine bestimmte Zeit.
  • Verwaltungsvollstreckung: ausschließlich Verwaltung, etwa bis Erben ein bestimmtes Alter erreichen.

Befugnisse und Grenzen

Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass und kann über Nachlassgegenstände verfügen; die Erben sind insoweit ausgeschlossen. Er handelt im Interesse der Erben und nach dem Willen des Erblassers, ist ihnen rechenschaftspflichtig und haftet für Pflichtverletzungen. Eine Dauervollstreckung ist grundsätzlich auf 30 Jahre begrenzt, mit gesetzlichen Ausnahmen.

Wann sie sinnvoll ist

Bei minderjährigen oder unerfahrenen Erben, bei zerstrittenen Erbengemeinschaften, bei Unternehmensbeteiligungen, die einheitlich geführt werden sollen, und bei komplexen internationalen Nachlässen. Die Person sollte fachlich geeignet und unabhängig sein.

Praxis: Zusammenarbeit mit dem Family Office

Ein Testamentsvollstrecker braucht sofort einen vollständigen Überblick: Vermögenswerte, Strukturen, Verträge, Fristen. Ein Family Office, das diese Daten zentral führt, verkürzt die Einarbeitung erheblich. In FLIORE lässt sich dem Testamentsvollstrecker gezielter Lesezugriff auf die betroffenen Strukturen einräumen.

Kurz-Checkliste

  • Art der Vollstreckung festlegen.
  • Geeignete und unabhängige Person bestimmen.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage§§ 2197 ff. BGB
NachweisTestamentsvollstreckerzeugnis des Nachlassgerichts
Dauervollstreckunggrundsätzlich höchstens 30 Jahre

Häufige Fragen

Wer kann Testamentsvollstrecker werden?

Jede geschäftsfähige Person, etwa ein Familienmitglied, ein Anwalt, Steuerberater oder eine Bank.

Was kostet eine Testamentsvollstreckung?

Der Testamentsvollstrecker hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung; in der Praxis orientiert man sich oft an Tabellen nach Nachlasswert.

Können Erben den Testamentsvollstrecker absetzen?

Nur das Nachlassgericht kann ihn auf Antrag aus wichtigem Grund entlassen.

Gilt das auch für Gesellschaftsanteile?

Grundsätzlich ja; bei Personengesellschaften sind gesellschaftsrechtliche Besonderheiten zu beachten.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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