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Nachfolge Deutschland

Vorsorgevollmacht für Unternehmer und vermögende Familien

Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE

Kurzantwort

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine oder mehrere Vertrauenspersonen, sie bei eigener Handlungsunfähigkeit zu vertreten – in Vermögens-, Gesundheits- und Personenangelegenheiten. Für Unternehmer und vermögende Familien ist sie unverzichtbar, weil sonst das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellt. Eine notarielle Beurkundung ist bei Immobilien und Gesellschaftsanteilen empfehlenswert; die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister stellt sicher, dass sie gefunden wird.

Was geregelt werden sollte

  • Vermögensangelegenheiten: Banken, Immobilien, Verträge, Steuern.
  • Unternehmerische Angelegenheiten: Stimmrechte, Geschäftsführung soweit zulässig.
  • Gesundheit und Aufenthalt, ergänzt um eine Patientenverfügung.
  • Ersatzbevollmächtigte und Kontrollmechanismen.

Form und Registrierung

Grundsätzlich genügt Schriftform; für Grundstücksgeschäfte und viele Bankgeschäfte ist aber eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung praktisch notwendig. Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sorgt dafür, dass Betreuungsgerichte von der Vollmacht erfahren.

Abstimmung mit Gesellschaftsverträgen

Gesellschaftsverträge können Vertretungsregeln enthalten, die eine Vorsorgevollmacht einschränken – etwa, wer Stimmrechte ausüben darf. Unternehmervollmachten sollten deshalb mit den Gesellschaftsverträgen abgestimmt werden. Bei Banken lohnt sich zusätzlich eine bankeigene Vollmacht.

Praxis: auffindbar und abgestimmt

FLIORE legt Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bei der Person ab, mit Datum, Registrierungsnachweis und eng begrenztem Zugriff; Rollen und Vertretungsrechte in Strukturen sind auf derselben Seite sichtbar.

Kurz-Checkliste

  • Bereiche festlegen: Vermögen, Unternehmen, Gesundheit, Aufenthalt.
  • Bevollmächtigte und Ersatzbevollmächtigte bestimmen.
  • Notarielle Beurkundung bei Immobilien und Gesellschaftsanteilen.
  • Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister.
  • Abstimmung mit Gesellschaftsverträgen und Bankvollmachten.

Auf einen Blick

Ohne VollmachtBestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht
Formschriftlich; notariell bei Immobilien und Gesellschaftsanteilen empfehlenswert
RegisterZentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Häufige Fragen

Wie oft sollte die Vorsorgevollmacht überprüft werden?

Bei jeder wesentlichen Veränderung, etwa Heirat, Scheidung, Unternehmensverkauf oder Wechsel der Vertrauensperson, und sonst alle paar Jahre.

Reicht das Ehegattennotvertretungsrecht?

Es gilt seit 2023 nur für Gesundheitsangelegenheiten und zeitlich begrenzt; für Vermögen und Unternehmen braucht es eine Vorsorgevollmacht.

Muss die Vorsorgevollmacht notariell sein?

Nicht zwingend, aber für Immobilien, Gesellschaftsanteile und viele Banken praktisch notwendig.

Wer sollte bevollmächtigt werden?

Vertrauenspersonen mit ausreichender Kompetenz, mit Ersatzbevollmächtigten und gegebenenfalls Kontrollmechanismen.

Wo wird sie registriert?

Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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