Schweizer Software der Innopulse Consulting GmbH, ZugDaten in der Schweiz gespeichert (Zürich)Sicherheit und Datenschutz
FLIORE

Leitfaden Steuern

Wohnsitzwechsel vermögender Familien: Checkliste für CH, DE und AT

Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze

Kurzantwort

Ein Wohnsitzwechsel verändert Steuerpflicht, anwendbares Erbrecht, Bankbeziehungen und Meldepflichten zugleich. Deutschland und Österreich besteuern beim Wegzug unter Umständen stille Reserven in Beteiligungen, Deutschland kann Wegziehende in Niedrigsteuerländer noch zehn Jahre erweitert besteuern. Banken müssen neue Steuerdomizile für den automatischen Informationsaustausch erfassen. Wer früh plant, vermeidet Doppelbesteuerung und Lücken.

Vier Bereiche, die sich gleichzeitig ändern

Ein Umzug über die Grenze ist für vermögende Familien mehr als eine Adressänderung. Er verschiebt die Steuerpflicht von einem Staat in einen anderen, kann eine Wegzugsbesteuerung auslösen, verändert das anwendbare Erbrecht und verlangt Anpassungen bei allen Banken und Strukturen. Die Bereiche hängen zusammen: Ein verfrühter Umzug kann eine geplante Schenkung verteuern, ein vergessener Wohnsitz eine Doppelbesteuerung auslösen.

Steuerlicher Wegzug im Überblick

Wegzug aus dem jeweiligen Land (Grundsätze, ohne Gewähr)
Wegzug ausWegzugsbesteuerungNachwirkungHinweis
SchweizKeine allgemeine Wegzugssteuer auf PrivatvermögenSteuerpflicht endet mit dem Wegzug; Verrechnungssteuer wird nach dem Wegzug als Ausländer behandeltKantonale Abrechnung bis zum Wegzugsdatum
DeutschlandStille Reserven in Anteilen an Kapitalgesellschaften ab 1 % (§ 6 AStG); seit 2022 auf Antrag in sieben JahresratenErweiterte unbeschränkte Steuerpflicht bis zehn Jahre bei Wegzug in Niedrigsteuerländer (§ 2 AStG); Erbschaftsteuer fünf Jahre für DeutscheRückkehrregelungen beachten
ÖsterreichWegzugsbesteuerung für KapitalvermögenNach Abkommen und innerstaatlichem RechtRatenzahlung bzw. Aufschub innerhalb EU/EWR möglich

Steuerwohnsitz und Doppelwohnsitz

Steuerlich ansässig ist eine Person dort, wo sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei Wohnsitzen in zwei Staaten entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen nach einer festen Reihenfolge: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit. Wer formell wegzieht, aber Familie, Haus und Geschäft im alten Land behält, bleibt dort womöglich ansässig. Für Zuziehende in die Schweiz kann unter bestimmten Voraussetzungen die Besteuerung nach dem Aufwand in Frage kommen – sie setzt unter anderem voraus, dass in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.

Checkliste vor dem Umzug

  1. Steuerberatung in beiden Ländern: Wegzugsbesteuerung, Zeitpunkt, Doppelwohnsitz, Abkommen.
  2. Geplante Schenkungen, Umstrukturierungen und Verkäufe zeitlich auf den Umzug abstimmen.
  3. Erbrecht prüfen: Der gewöhnliche Aufenthalt bestimmt in der EU das anwendbare Erbrecht – Testament und Rechtswahl anpassen.
  4. Strukturen prüfen: Wie werden Holding, Stiftung oder Trust im neuen Wohnsitzstaat besteuert?
  5. Banken informieren: neues Steuerdomizil und Selbstauskunft für AIA/CRS, gegebenenfalls Anpassung der Dienstleistungen.
  6. Vollmachten, Versicherungen, Krankenversicherung und Sozialversicherung anpassen.
  7. Abmeldung, Anmeldung und Schlussabrechnung der Steuern dokumentieren.

Praxisbeispiel (vereinfacht)

Eine deutsche Unternehmerin mit 30 Prozent an einer GmbH plant den Umzug in die Schweiz. Ihre Beteiligung hat seit der Gründung stark an Wert gewonnen. Beim Wegzug würde Deutschland die stillen Reserven besteuern; auf Antrag kann sie die Steuer in sieben Jahresraten zahlen. Sie prüft mit ihrer Beratung, ob eine geplante Schenkung von Anteilen an ihre Kinder vor dem Umzug sinnvoll ist, passt ihr Testament an das künftige Recht an, informiert ihre Banken über das neue Steuerdomizil und meldet den Umzug fristgerecht in beiden Ländern. Weil sie deutsche Staatsangehörige bleibt, berücksichtigt sie die fünfjährige Nachwirkung bei der Erbschaftsteuer.

Nach dem Umzug

Im ersten Jahr nach einem Umzug entstehen die meisten Fehler: Banken führen das alte Steuerdomizil weiter, Quellensteuern werden zum falschen Satz einbehalten, Rückforderungen verfallen, und Steuererklärungen im alten Land werden vergessen. Eine Liste aller Konten, Strukturen, Verträge und Meldepflichten mit Status hilft, nichts zu übersehen.

Strukturen und Unternehmensbeteiligungen

Besonders komplex wird ein Wohnsitzwechsel, wenn Beteiligungen an Unternehmen oder Strukturen betroffen sind. Eine Holding, die im alten Wohnsitzstaat steuerlich unauffällig war, kann im neuen Staat unter eine Hinzurechnungsbesteuerung fallen, wenn sie überwiegend passive Einkünfte erzielt. Eine Familienstiftung kann im neuen Wohnsitzstaat des Stifters oder der Begünstigten transparent behandelt werden, sodass ihre Erträge plötzlich den Personen zugerechnet werden.

Bei Unternehmensbeteiligungen ist zu prüfen, ob der Ort der Geschäftsleitung der Gesellschaft durch den Umzug des Geschäftsführers in einen anderen Staat wandert – mit der Folge, dass die Gesellschaft dort steuerpflichtig wird. Bei Immobilien bleibt das Besteuerungsrecht in der Regel im Belegenheitsstaat. Diese Fragen müssen vor dem Umzug mit Beratern in beiden Ländern geklärt werden, weil sich manche Folgen nachträglich nicht mehr korrigieren lassen.

Umsetzung in FLIORE

FLIORE hält Wohnsitze, Steuerdomizile mit TIN und Staatsangehörigkeiten je Person mit Gültigkeit fest. Die AIA/CRS-Vorabprüfung zeigt, wo Angaben nach einem Umzug fehlen; Aufgaben und Fristen für Banken, Behörden und Verträge lassen sich im Compliance-Kalender führen.

Auf einen Blick

DeutschlandWegzugsbesteuerung ab 1 % Beteiligung (§ 6 AStG), Ratenzahlung über sieben Jahre
NachwirkungErweiterte Steuerpflicht bis zehn Jahre (§ 2 AStG), Erbschaftsteuer fünf Jahre
SchweizKeine allgemeine Wegzugssteuer auf Privatvermögen

Häufige Fragen

Erhebt die Schweiz eine Wegzugssteuer?

Auf Privatvermögen natürlicher Personen nicht allgemein. Die Steuerpflicht endet mit dem Wegzug, abgerechnet wird bis zum Wegzugsdatum.

Was ist die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht?

Deutsche Staatsangehörige, die in ein Niedrigsteuerland ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten, können bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug in Deutschland erweitert steuerpflichtig bleiben.

Ändert ein Umzug das Erbrecht?

In der EU bestimmt der letzte gewöhnliche Aufenthalt das anwendbare Erbrecht, sofern keine Rechtswahl getroffen wurde. Testament und Rechtswahl sollten deshalb vor dem Umzug geprüft werden.

Müssen Banken informiert werden?

Ja. Für den automatischen Informationsaustausch müssen Banken das aktuelle Steuerdomizil kennen; nach einem Umzug ist eine neue Selbstauskunft nötig.

Was passiert mit einer Familienstiftung beim Umzug des Stifters?

Ihre steuerliche Behandlung kann sich im neuen Wohnsitzstaat des Stifters oder der Begünstigten grundlegend ändern. Das muss vor dem Umzug geprüft werden.

Wann sollte die Planung beginnen?

Mindestens ein Jahr vor dem geplanten Umzug, damit Schenkungen, Umstrukturierungen und Fristen sinnvoll abgestimmt werden können.

Kann eine Gesellschaft durch den Umzug des Geschäftsführers steuerpflichtig werden?

Ja, wenn sich dadurch der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in einen anderen Staat verlagert. Das kann zu einer zusätzlichen Steuerpflicht der Gesellschaft führen und muss vorab geprüft werden.

Bleiben Immobilien im alten Land steuerpflichtig?

In der Regel ja: Das Besteuerungsrecht für Immobilien und ihre Erträge liegt nach den Abkommen meist beim Staat, in dem die Immobilie liegt.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Weiterlesen

Leitfaden NachfolgeGrenzüberschreitende Nachlassplanung: EU, Schweiz und LiechtensteinLeitfaden ComplianceCRS-Klassifizierung von Familienstrukturen: Schritt für SchrittLeitfaden SteuernQuellensteuern zurückfordern: Leitfaden für FamilienvermögenFrage aus der PraxisWie konsolidiere ich Vermögen in mehreren Währungen?Ratgeber BetriebVollmachten verwalten: Bankvollmachten, Generalvollmachten, FristenVergleichTrust oder Stiftung? Der Vergleich

Mehr zu Strukturen, Steuern & Nachfolge

Alle Ratgeber →

FLIORE in Ihrem Family Office

Sehen Sie Strukturen, Compliance und konsolidiertes Vermögen mit Ihren eigenen Fragestellungen – in einer persönlichen Demo.

Demo vereinbaren