UBO-Schwellen nach Ländern im Vergleich
Ein Vergleich der Offenlegungsschwellen für wirtschaftliche Berechtigung über EU, UK, USA, Schweiz, VAE, Singapur, Indien und mehr.
- Die 25%-Schwelle ist verbreitet, aber bei Weitem nicht universell.
- Der US-CTA gilt nach der Regeländerung 2025 nur noch für ausländische Einheiten.
- Grenzüberschreitende Familien treffen auf einen Flickenteppich, den ein Ein-Schwellen-Tool nicht bewältigt.
Der Flickenteppich
Es gibt keine einheitliche globale Schwelle. Die EU nutzt 25% (mit möglichen 15% für Hochrisikosektoren), das UK 25%, Indien 10%, Südafrika 5%. Das Schweizer LETA-Regime richtet sich auf ein zentrales Register aus. Die VAE, Singapur und andere haben je eigene Regeln und Register.
Die US-Kehrtwende
Der US Corporate Transparency Act kehrte sich scharf um. Eine FinCEN-Übergangsregel vom März 2025 nimmt US-gegründete Gesellschaften und ihre Eigentümer aus; nur ausländische Einheiten, die in einem US-Bundesstaat registriert sind, melden nun, und sie melden keine US-Personen. Jede vor diesem Datum verfasste Anleitung überzeichnet die US-Pflicht.
Warum es für Family Offices zählt
Eine einzelne grenzüberschreitende Familie kann über ihre Strukturen ein Dutzend Jurisdiktionen berühren. Einen wirtschaftlich Berechtigten gegen die Regel des falschen Landes zu prüfen, ist ein Compliance-Versagen. Genau das löst eine jurisdiktionsbewusste Engine.
FAQ
- EU-Geldwäscheverordnung 2024/1624 — 25%-EU-Schwelle ab 2027.
- FinCEN-Übergangsregel, März 2025 — US-CTA nun nur ausländische Einheiten.
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