Rolle
Revisionsstelle und Abschlussprüfer im Family Office
Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze
Kurzantwort
Ob die Gesellschaften und Stiftungen eines Family Office geprüft werden müssen, hängt von Rechtsform, Größe und Land ab. In der Schweiz verlangt das Obligationenrecht eine ordentliche oder eingeschränkte Revision, kleine Gesellschaften können mit Zustimmung aller Aktionäre darauf verzichten. In Deutschland sind nur mittelgrosse und große Kapitalgesellschaften prüfungspflichtig; die österreichische Privatstiftung braucht immer einen Stiftungsprüfer.
Prüfungspflichten im Überblick
| Land | Gesellschaften | Stiftungen |
|---|---|---|
| Schweiz | Ordentliche Revision bei Überschreiten von Größen; sonst eingeschränkte Revision; Verzicht (Opting-out) bei höchstens 10 Vollzeitstellen und Zustimmung aller Aktionäre bzw. Gesellschafter | Revisionsstelle grundsätzlich vorgeschrieben; Familienstiftungen und kirchliche Stiftungen sind ausgenommen |
| Deutschland | Pflicht nur für mittelgrosse und große Kapitalgesellschaften (§ 316 HGB) | Nach Landesstiftungsrecht; Prüfung oft durch Stiftungsaufsicht |
| Österreich | Pflicht für AG sowie mittelgrosse und große GmbH bzw. GmbH mit Aufsichtsrat | Privatstiftung: Stiftungsprüfer als zwingendes Organ |
Was eine Prüfung leistet
Die Abschlussprüfung bestätigt, dass die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Sie ist keine Prüfung der Anlagestrategie und keine Garantie gegen Fehler im Einzelfall. Für Familien hat sie trotzdem Wert: Eine unabhängige Stelle prüft Bestände, Bewertungen und Abläufe – und zwingt das Family Office zu sauberer Dokumentation.
Daneben gibt es freiwillige Prüfungen, etwa eine Prüfung des internen Kontrollsystems, der Zahlungsabläufe oder der Kostenstruktur. Sie können sinnvoll sein, wenn die Familie zusätzliche Sicherheit über die Arbeit des Family Office wünscht.
Gut vorbereitet in die Prüfung
- Bestände per Stichtag mit Bankbestätigungen abstimmen.
- Bewertungen illiquider Werte mit Methode, Datum und Quelle dokumentieren.
- Verträge, Beschlüsse und Vollmachten vollständig bereitstellen.
- Transaktionen zwischen nahestehenden Gesellschaften und Personen auflisten.
- Offene Punkte aus der Vorjahresprüfung nachweislich erledigen.
Unabhängigkeit wahren
Die Revisionsstelle muss unabhängig sein. Wer die Buchhaltung führt oder steuerlich berät, darf je nach Prüfungsart nicht gleichzeitig prüfen. In der Schweiz sind die Anforderungen bei der ordentlichen Revision strenger als bei der eingeschränkten. Family Offices sollten Beratungs- und Prüfungsmandate deshalb bewusst trennen.
Geldwäscherechtliche Prüfung
Davon zu unterscheiden ist die Prüfung der Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten. Beaufsichtigte Finanzintermediäre in der Schweiz werden durch eine Prüfgesellschaft oder ihre Selbstregulierungsorganisation geprüft; in Deutschland und Österreich prüfen die zuständigen Aufsichtsbehörden. Diese Prüfung betrifft das Family Office als Dienstleister, nicht die Jahresrechnung der Strukturen.
Umsetzung in FLIORE
FLIORE erleichtert die Prüfung mit abgestimmten Beständen je Struktur, dokumentierten Bewertungen, versionierten Dokumenten und einem Prüfprotokoll. Externe Prüfer können mit befristeten, protokollierten Leserechten arbeiten.
Auf einen Blick
| Schweiz | Revision nach OR, Opting-out bis 10 Vollzeitstellen möglich |
|---|---|
| Deutschland | Prüfungspflicht ab mittelgrosser Kapitalgesellschaft (§§ 267, 316 HGB) |
| Österreich | Stiftungsprüfer für jede Privatstiftung |
Häufige Fragen
Muss eine Schweizer Familienholding geprüft werden?
Grundsätzlich ja, mit eingeschränkter Revision, wenn sie die Schwellen für die ordentliche Revision nicht erreicht. Hat sie höchstens zehn Vollzeitstellen, können alle Aktionäre auf die Revision verzichten. Eine Konsolidierungspflicht kann eine ordentliche Revision auslösen.
Braucht eine Schweizer Familienstiftung eine Revisionsstelle?
Nein, Familienstiftungen sind von der Pflicht ausgenommen. Eine freiwillige Prüfung kann trotzdem sinnvoll sein, etwa gegenüber Banken oder Begünstigten.
Wer wählt den Abschlussprüfer?
Bei Gesellschaften die Generalversammlung bzw. Gesellschafterversammlung. Den Stiftungsprüfer einer österreichischen Privatstiftung bestellt das Gericht oder, wenn ein Aufsichtsrat besteht, dieser.
Wie lange dauert eine Abschlussprüfung?
Bei einer einfachen Holding wenige Tage, bei komplexen Strukturen mehrere Wochen. Gute Vorbereitung verkürzt sie deutlich.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 727 ff. Revisionsstelle – Fedlex
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) – Fedlex
- § 316 Handelsgesetzbuch (HGB) – Pflicht zur Prüfung
- Privatstiftungsgesetz (PSG) – Rechtsinformationssystem des Bundes
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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