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FLIORE

Rolle

Pflichten von Stiftungsrat und Stiftungsvorstand

Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE

Kurzantwort

Mitglieder des Stiftungsrats (Schweiz, Liechtenstein) bzw. Stiftungsvorstands (Deutschland, Österreich) führen die Stiftung nach Gesetz und Satzung. Sie verfolgen den Stiftungszweck, verwalten das Vermögen sorgfältig, behandeln Begünstigte nach den Regeln der Stiftung, vermeiden Interessenkonflikte und dokumentieren ihre Entscheidungen. Bei Pflichtverletzungen haften sie persönlich – eine sorgfältige Vorbereitung und Dokumentation von Entscheidungen ist ihr bester Schutz.

Kernpflichten

  • Verfolgung des Stiftungszwecks nach Satzung, Beistatut bzw. Zusatzurkunde.
  • Sorgfältige Verwaltung und Erhaltung des Vermögens.
  • Treuepflicht und Vermeidung von Interessenkonflikten.
  • Gleichbehandlung der Begünstigten nach den Regeln der Stiftung.
  • Buchführung, Jahresrechnung, Meldungen an Behörden und Register.
  • Dokumentation aller Beschlüsse.

Haftung und Absicherung

Organmitglieder haften für Schäden aus schuldhaften Pflichtverletzungen. In Deutschland verankert die Stiftungsrechtsreform eine Business Judgement Rule: Wer auf angemessener Informationsgrundlage zum Wohl der Stiftung entscheidet, handelt nicht pflichtwidrig. Ähnliche Grundsätze gelten in der Praxis auch anderswo. Eine D&O-Versicherung kann zusätzlich absichern.

Besonderheiten je Land

In Österreich sind Begünstigte und ihre nahen Angehörigen vom Vorstand ausgeschlossen; in Liechtenstein gehört häufig ein qualifizierter Treuhänder dem Stiftungsrat an. Schweizer Familienstiftungen unterstehen keiner staatlichen Aufsicht, gemeinnützige Stiftungen dagegen schon.

Praxis: Entscheidungsgrundlagen sichern

Jede Sitzung braucht eine vollständige Vorlage: Vermögen, Anlagestrategie, Zuwendungen, Compliance-Status. FLIORE liefert diese Grundlagen je Stiftung und legt Protokolle und Beschlüsse versioniert ab – der Nachweis, dass sorgfältig entschieden wurde.

Kurz-Checkliste

  • Satzung und Reglemente kennen und jährlich prüfen.
  • Sitzungsunterlagen vollständig anfordern.
  • Interessenkonflikte offenlegen.
  • Beschlüsse mit Begründung protokollieren.

Auf einen Blick

PflichtenZweck, Vermögen, Treue, Gleichbehandlung, Dokumentation
Haftungpersönlich bei schuldhafter Pflichtverletzung

Häufige Fragen

Was passiert bei einem Interessenkonflikt im Stiftungsrat?

Das betroffene Mitglied legt den Konflikt offen und tritt bei der Entscheidung in den Ausstand; beides wird im Protokoll festgehalten.

Haften ehrenamtliche Stiftungsräte?

Grundsätzlich ja; je nach Land und Satzung gibt es Haftungserleichterungen für unentgeltlich Tätige.

Braucht ein Stiftungsrat eine D&O-Versicherung?

Häufig sinnvoll, besonders bei größeren Vermögen oder Interessengegensätzen.

Wie oft sollte der Stiftungsrat tagen?

Mindestens einmal jährlich zur Genehmigung der Jahresrechnung; bei aktiver Vermögensverwaltung häufiger.

Darf ein Begünstigter im Stiftungsrat sitzen?

In Österreich nicht im Vorstand; in anderen Ländern ist es möglich, kann aber Interessenkonflikte schaffen.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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