Regulierung Schweiz
AIA/CRS-Meldung in der Schweiz
Stand: 9. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Beim AIA melden Schweizer Finanzinstitute Konten von Personen mit Steuersitz in Partnerstaaten an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), die die Daten weiterleitet. Für Family-Office-Strukturen entscheidend sind die richtige Klassifizierung jeder Gesellschaft, Stiftung oder jedes Trusts und vollständige Angaben zu den Kontrollpersonen: Steuerdomizil, Steueridentifikationsnummer (TIN), Geburtsdatum und Geburtsland.
Klassifizierung zuerst
Jede Struktur muss für jedes Steuerjahr klassifiziert werden: als meldendes Finanzinstitut, als aktiver oder passiver Rechtsträger (NFE). Eine Stiftung, deren Vermögen von einem professionellen Vermögensverwalter verwaltet wird, kann selbst als Finanzinstitut gelten; ein passiver Rechtsträger dagegen verlangt, dass die Bank die beherrschenden Personen meldet.
Diese Einordnung entscheidet, wer meldet und welche Personen in der Meldung erscheinen. Fehler fallen oft erst Jahre später auf – wenn eine Steuerbehörde im Ausland nachfragt.
Kontrollpersonen vollständig erfassen
Nach dem OECD-Kommentar gelten bei Trusts der Settlor, die Trustees, der Protector und die Begünstigten als beherrschende Personen; bei Stiftungen entsprechend Stifter, Stiftungsrat und Begünstigte. Für jede Person werden benötigt:
- Steuerdomizil (eines oder mehrere) mit TIN – oder der dokumentierte Grund, weshalb keine TIN besteht.
- Geburtsdatum und Geburtsland.
- Wohnsitzadresse.
Wie FLIORE die Meldung vorbereitet
FLIORE führt die Klassifizierung je Mandat und Steuerjahr, belegt beherrschende Personen anhand ihrer Rolle automatisch vor und prüft vor dem Export, welche Angaben fehlen – je Struktur und je Person. Die Meldedatei entsteht als Excel-Datei im Aufbau der Vorlage, unabhängig von den Regionaleinstellungen des Rechners. Die Einreichung bleibt beim meldenden Institut; FLIORE hält Export und Einreichungsnummer im Prüfprotokoll fest.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) |
|---|---|
| Empfänger der Meldung | Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) |
| Standard | OECD Common Reporting Standard (CRS) |
| Pflichtangaben je Kontrollperson | Steuerdomizil, TIN oder Begründung, Geburtsdatum, Geburtsland, Adresse |
Häufige Fragen
Ist eine Familienstiftung ein Finanzinstitut im Sinne des AIA?
Das hängt davon ab, wie ihr Vermögen verwaltet wird und woraus ihre Einkünfte stammen. Wird das Vermögen von einem professionellen Vermögensverwalter verwaltet, kann sie als Investmentunternehmen und damit als Finanzinstitut gelten. Andernfalls ist sie häufig ein passiver Rechtsträger.
Was passiert, wenn eine Person keine TIN hat?
Manche Staaten vergeben keine TIN oder verlangen sie nicht. Dann wird der Grund dokumentiert. FLIORE erlaubt pro Steuerdomizil entweder eine TIN oder einen von drei standardisierten Gründen.
Kann FLIORE die Meldung direkt an die ESTV übermitteln?
Nein. FLIORE erstellt die Meldedatei und prüft sie auf Vollständigkeit. Die Übermittlung erfolgt durch das meldende Finanzinstitut.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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