Regulierung Schweiz
FINIG: Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees
Stand: 9. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Seit dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) brauchen unabhängige Vermögensverwalter und Trustees in der Schweiz eine Bewilligung der FINMA; die laufende Aufsicht übernimmt eine von der FINMA bewilligte Aufsichtsorganisation. Wer ausschliesslich Vermögen wirtschaftlich verbundener Personen verwaltet – typischerweise ein Single Family Office – ist in der Regel ausgenommen. Multi Family Offices sind meist bewilligungspflichtig.
Wer bewilligungspflichtig ist
Das FINIG unterstellt Vermögensverwalter und Trustees, die gewerbsmässig für Dritte tätig sind. Gewerbsmässigkeit liegt vereinfacht gesagt vor, wenn die Tätigkeit eine selbstständige, auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche Tätigkeit ist. Ein Multi Family Office, das mehrere nicht verbundene Familien betreut, erfüllt diese Voraussetzung in aller Regel.
Für das Single Family Office ist die Ausnahme für die Verwaltung von Vermögenswerten wirtschaftlich oder familiär verbundener Personen massgebend. Die genaue Abgrenzung – etwa bei angeheirateten Familienmitgliedern oder bei einzelnen familienfremden Mandaten – ist im Einzelfall rechtlich zu prüfen.
Organisatorische Anforderungen
Bewilligte Institute müssen unter anderem nachweisen:
- eine angemessene Organisation mit qualifizierter Geschäftsführung,
- ein Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem,
- die Einhaltung der GwG-Sorgfaltspflichten,
- Mindestkapital und angemessene Eigenmittel bzw. Sicherheiten,
- eine Dokumentation, die die Prüfung durch die Aufsichtsorganisation erlaubt.
Wo Software hilft
Die Aufsichtsorganisation prüft nicht nur Prozesse, sondern Belege: Wer hat wann welches Mandat beurteilt? Welche Dokumente lagen vor? Wann ist die nächste Überprüfung fällig? FLIORE führt diese Nachweise im System – Risikobeurteilung mit Begründung und Referenzstand, periodische Überprüfungen, Dokumente mit Gültigkeit und ein unveränderliches Prüfprotokoll. Die Aufsichtsangaben der Organisation (Aufsichtsorganisation, Bewilligung) werden in FLIORE zentral gepflegt.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und Finanzinstitutsverordnung (FINIV) |
|---|---|
| Bewilligung | FINMA |
| Laufende Aufsicht | Von der FINMA bewilligte Aufsichtsorganisation |
| Typische Ausnahme | Verwaltung von Vermögen wirtschaftlich bzw. familiär verbundener Personen |
Häufige Fragen
Ist ein Multi Family Office immer bewilligungspflichtig?
In den allermeisten Fällen ja, weil es gewerbsmässig Vermögen Dritter verwaltet. Ausnahmen sind eng und sollten rechtlich bestätigt werden.
Was prüft die Aufsichtsorganisation konkret?
Organisation, Risikomanagement, Einhaltung der Sorgfaltspflichten und deren Dokumentation. Gefragt sind Belege: Beurteilungen, Überprüfungen, Dokumente und deren Gültigkeit.
Unterstützt FLIORE die Prüfung durch die Aufsichtsorganisation?
FLIORE liefert die Nachweise – Risikobeurteilung mit Begründung, Fristen, Dokumentenstatus und Prüfprotokoll. Die Prüfung selbst erfolgt durch die Aufsichtsorganisation.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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