Datenschutz-Folgenabschätzung
DSFA
Vorab-Prüfung der Risiken einer Datenbearbeitung für die betroffenen Personen, Pflicht bei voraussichtlich hohem Risiko (DSGVO Art. 35, revDSG).
Sie beschreibt die Bearbeitung, bewertet die Risiken und legt Massnahmen fest. Für Family Offices kann sie bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten erforderlich sein.
