Fiktiver wirtschaftlich Berechtigter
Nach § 3 GwG der gesetzliche Vertreter, geschäftsführende Gesellschafter oder Partner, wenn sich keine natürliche Person mit Kontrolle ermitteln lässt.
Die Regel stellt sicher, dass im deutschen Transparenzregister immer eine natürliche Person eingetragen ist. Sie ist ein Auffangtatbestand, keine Abkürzung der Ermittlung.
