Geldwäschebeauftragter
Für die Einhaltung der Geldwäschevorschriften verantwortliche Person auf Führungsebene; in Deutschland für bestimmte Verpflichtete nach § 7 GwG vorgeschrieben.
Er nimmt interne Verdachtshinweise entgegen, entscheidet über Meldungen, verantwortet Risikoanalyse und Schulungen und berichtet direkt der Geschäftsleitung. In der Schweiz entspricht ihm funktional die Geldwäschereifachstelle.
