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FLIORE

Kontrollinhaber

Bei operativ tätigen Gesellschaften in der Schweiz die natürliche Person, die mit mindestens 25 Prozent beteiligt ist oder die Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert.

Lässt sich kein Kontrollinhaber feststellen, gilt das oberste Mitglied der Geschäftsleitung als Kontrollinhaber. Erfasst wird er typischerweise mit dem Formular K.

Verwandte Begriffe

Wirtschaftlich BerechtigterFormular A, K, S und T

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