Wirtschaftlicher Eigentümer
Österreichischer Begriff für den wirtschaftlich Berechtigten nach dem WiEReG und dem FM-GwG.
Wirtschaftlicher Eigentümer ist, wer letztlich Eigentümer eines Rechtsträgers ist oder ihn kontrolliert. Rechtsträger müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer an das Register beim Bundesministerium für Finanzen melden und die Angaben mindestens jährlich überprüfen.
