Strukturen Liechtenstein
Liechtensteinische Stiftung verwalten
Stand: 10. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Die liechtensteinische Stiftung ist eines der verbreitetsten Instrumente der Vermögensnachfolge im deutschsprachigen Raum. Privatnützige Stiftungen dienen der Familie; sie unterstehen grundsätzlich nicht der Stiftungsaufsicht. Verwaltet werden sie meist von lizenzierten Treuhändern als Stiftungsrat. Für jede Stiftung sind die wirtschaftlich Berechtigten im Verzeichnis nach dem VwbPG zu führen und die Sorgfaltspflichten nach dem SPG zu erfüllen.
Privatnützig oder gemeinnützig
Das Stiftungsrecht im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) wurde 2009 umfassend revidiert. Es unterscheidet gemeinnützige Stiftungen, die der Stiftungsaufsicht unterstehen, und privatnützige Stiftungen, die grundsätzlich nicht beaufsichtigt werden. Familienstiftungen sind in aller Regel privatnützig; sie können auch Unterhaltsleistungen an die Familie vorsehen.
Organe und Beteiligte
- Stifter, der Zweck und Begünstigte in Statuten und gegebenenfalls einem Beistatut festlegt.
- Stiftungsrat, häufig mit einem liechtensteinischen Treuhänder als Mitglied.
- Protektor oder Kollator mit Kontroll- oder Zustimmungsrechten.
- Begünstigte – mit oder ohne Rechtsanspruch, einzeln oder als Klasse.
Verzeichnis und Sorgfaltspflichten
Nach dem Gesetz über das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbPG) sind die wirtschaftlich Berechtigten jeder Stiftung zu melden und aktuell zu halten. Treuhänder unterstehen als Sorgfaltspflichtige dem SPG und der Aufsicht der FMA Liechtenstein.
FLIORE bildet die Stiftung mit Stiftungsrat, Protektor und Begünstigten samt Gültigkeit ab, belegt die beherrschenden Personen für den AIA vor und konsolidiert das Vermögen der Stiftung und ihrer Gesellschaften in CHF.
Praxis: was jährlich ansteht
Zur jährlichen Routine gehören die Jahresrechnung bzw. Vermögensaufstellung, Beschlüsse des Stiftungsrats über Ausschüttungen, die Überprüfung der Angaben im Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen, die AIA-Klassifizierung und die Aktualisierung der Begünstigtendaten – etwa nach Umzug oder Heirat. Wer diese Schritte als feste Aufgaben mit Fälligkeit führt, verliert nichts aus den Augen.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR), Stiftungsrecht revidiert 2009 |
|---|---|
| Aufsicht | gemeinnützige Stiftungen: Stiftungsaufsicht; privatnützige grundsätzlich nicht |
| Wirtschaftlich Berechtigte | Verzeichnis nach VwbPG |
| Sorgfaltspflichten | SPG, Aufsicht FMA Liechtenstein |
Häufige Fragen
Darf eine liechtensteinische Familienstiftung Unterhalt an die Familie zahlen?
Ja, anders als die Schweizer Familienstiftung kann sie auch voraussetzungslose Leistungen an Familienangehörige vorsehen.
Wer verwaltet eine liechtensteinische Stiftung?
Der Stiftungsrat, häufig mit einem lizenzierten liechtensteinischen Treuhänder als Mitglied.
Ist eine liechtensteinische Stiftung im AIA meldepflichtig?
Je nach Verwaltung des Vermögens ist sie Finanzinstitut oder passiver Rechtsträger. Stifter, Stiftungsrat, Protektor und Begünstigte gelten als beherrschende Personen.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Weiterlesen
FLIORE in Ihrem Family Office
Sehen Sie Strukturen, Compliance und konsolidiertes Vermögen mit Ihren eigenen Fragestellungen – in einer persönlichen Demo.
