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Regulierung Deutschland

FATCA in Deutschland: Meldung über das BZSt

Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze

Kurzantwort

Deutschland setzt FATCA über ein zwischenstaatliches Abkommen nach Modell 1 um: Deutsche Finanzinstitute melden Konten von US-Personen bis zum 31. Juli des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern, das die Daten an die US-Steuerbehörde IRS weiterleitet. Rechtsgrundlagen sind § 117c AO und die FATCA-USA-Umsetzungsverordnung. Familienstrukturen müssen klassifiziert und US-Bezüge der Familienmitglieder bekannt sein.

Das Modell 1

Das Abkommen zwischen Deutschland und den USA wurde 2013 unterzeichnet. Anders als beim Schweizer Modell 2 melden deutsche Finanzinstitute nicht direkt an den IRS, sondern an das BZSt. Dieses leitet die Daten weiter; im Gegenzug erhält Deutschland Informationen über Konten deutscher Steuerpflichtiger bei US-Instituten, allerdings in geringerem Umfang. Die Meldung ist von der Zustimmung der Kontoinhaber unabhängig.

Wer betroffen ist

  • US-Staatsangehörige, auch mit Wohnsitz in Deutschland und doppelter Staatsangehörigkeit.
  • Personen mit Green Card oder US-Steuerpflicht aufgrund ihres Aufenthalts.
  • Gesellschaften, Stiftungen und Trusts mit US-Personen als beherrschende Personen.
  • Strukturen, die selbst als Finanzinstitut gelten, etwa professionell verwaltete Investmentgesellschaften.

Klassifizierung von Familienstrukturen

Jede Struktur braucht eine FATCA-Klassifizierung, die mit der CRS-Klassifizierung abgestimmt sein sollte. Eine Familiengesellschaft, die überwiegend Anlageerträge erzielt und von einem Finanzinstitut verwaltet wird, kann selbst als Finanzinstitut gelten. Viele Familienholdings und Familienstiftungen sind dagegen passive Nicht-Finanzunternehmen; dann werden US-Personen unter den beherrschenden Personen gemeldet. Gegenüber Banken wird die Klassifizierung mit dem Formular W-8BEN-E bzw. einer Selbstauskunft erklärt.

Vorgehen im Family Office

  1. US-Bezüge aller Familienmitglieder erfassen, auch bei doppelter Staatsangehörigkeit.
  2. Strukturen für FATCA und CRS einheitlich klassifizieren und dokumentieren.
  3. Selbstauskünfte gegenüber allen Banken aktuell halten.
  4. Bei Strukturen, die als Finanzinstitut gelten, Registrierung und Meldepflichten klären.
  5. Persönliche US-Steuerpflichten mit spezialisierten Beratern abstimmen.

Fristen

Meldende deutsche Finanzinstitute übermitteln die Daten für ein Kalenderjahr bis zum 31. Juli des Folgejahres an das BZSt. Für Family Offices, die selbst nicht meldepflichtig sind, sind die Fristen der Banken relevant: Fehlende Selbstauskünfte führen dort zu Rückfragen oder zur Einordnung als meldepflichtiges Konto.

Umsetzung in FLIORE

FLIORE hält je Person Steuerdomizile mit TIN und je Struktur die Klassifizierung fest. Die AIA/CRS-Vorabprüfung zeigt fehlende Angaben; dieselben Daten bilden die Grundlage für FATCA-Selbstauskünfte gegenüber Banken.

Auf einen Blick

AbkommenModell 1, unterzeichnet 2013
MeldungAn das BZSt bis 31. Juli des Folgejahres
Rechtsgrundlagen§ 117c AO, FATCA-USA-Umsetzungsverordnung

Häufige Fragen

Muss ein deutsches Single Family Office FATCA-Meldungen abgeben?

Nur, wenn es selbst als meldendes Finanzinstitut gilt. Viele Single Family Offices sind Nicht-Finanzunternehmen; ihre Banken melden.

Gilt FATCA auch für Deutsche mit US-Pass?

Ja. Doppelte Staatsangehörige mit US-Pass sind US-Personen; ihre Konten werden gemeldet, auch wenn sie nie in den USA gelebt haben.

Ersetzt CRS das FATCA-Verfahren?

Nein. Die USA nehmen nicht am CRS teil. Strukturen müssen für beide Regime klassifiziert werden.

Was passiert bei fehlender Selbstauskunft?

Die Bank stuft das Konto nach den Sorgfaltsregeln ein, oft als meldepflichtig, und kann die Geschäftsbeziehung einschränken.

Was ist eine GIIN?

Die Global Intermediary Identification Number vergibt der IRS an registrierte Finanzinstitute. Gilt eine Familienstruktur als meldendes Finanzinstitut, braucht sie in der Regel eine GIIN, die sie gegenüber Banken angibt.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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