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Honorarmodelle im Multi Family Office

Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze

Kurzantwort

Multi Family Offices rechnen meist nach einem von vier Modellen ab: Prozentsatz des betreuten Vermögens, feste Jahrespauschale, Stundenhonorar oder eine Mischform. Für Familien zählt weniger das Modell als die Gesamtkostentransparenz: Welche Leistungen sind enthalten, was wird zusätzlich verrechnet, und fließen Provisionen von Banken oder Produktanbietern an das Family Office? Ein klarer Dienstleistungsvertrag mit Leistungskatalog verhindert spätere Streitfragen.

Die vier Grundmodelle

Honorarmodelle im Multi Family Office im Vergleich
ModellBerechnungVorteilNachteil
VermögensbasiertProzentsatz des betreuten Vermögens pro JahrSkaliert mit dem Vermögen, einfachAufwand und Honorar laufen auseinander
PauschaleFester Jahresbetrag für definierte LeistungenPlanbar für beide SeitenMehraufwand muss neu verhandelt werden
StundenhonorarErfasste Zeit mal StundensatzSpiegelt Aufwand genauSchwer budgetierbar, Anreiz zu Aufwand
MischformPauschale für Basisleistungen plus Stunden für ProjekteAusgewogenAbgrenzung muss klar sein

Was in den Vergleich gehört

Familien vergleichen oft Prozentsätze, obwohl die Leistungen sehr unterschiedlich sind. Ein Angebot mit tieferem Satz kann teurer werden, wenn Reporting, Steuerkoordination oder Stiftungsverwaltung separat verrechnet werden. Sinnvoll ist ein Vergleich der erwarteten Gesamtkosten pro Jahr für einen klar beschriebenen Leistungsumfang – inklusive Bankgebühren, Depotkosten und Produktkosten, die das Family Office auswählt.

  • Welche Leistungen sind im Grundhonorar enthalten, welche nicht?
  • Wie wird Mehraufwand ausgewiesen und freigegeben?
  • Erhält das Family Office Provisionen, Retrozessionen oder Rabatte von Dritten?
  • Wie oft und in welcher Form wird abgerechnet?
  • Wie werden Honorare bei Vermögensveränderungen angepasst?

Retrozessionen und Zuwendungen Dritter

Provisionen von Banken, Fonds oder Versicherungen können Interessenkonflikte schaffen. In der Schweiz stehen Retrozessionen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts grundsätzlich dem Kunden zu, sofern er nicht nach vollständiger Information darauf verzichtet hat; das Finanzdienstleistungsgesetz verlangt zudem Transparenz über Entschädigungen durch Dritte. In Deutschland regelt § 70 des Wertpapierhandelsgesetzes die Annahme von Zuwendungen für Wertpapierdienstleistungen. Viele Multi Family Offices verzichten deshalb ganz auf Drittvergütungen oder geben sie vollständig weiter.

Mehrwertsteuer nicht vergessen

Honorare für Beratung und Verwaltung unterliegen in der Regel der Mehrwertsteuer: in der Schweiz zum Normalsatz von 8,1 Prozent, in Deutschland 19 Prozent, in Österreich 20 Prozent, soweit keine Befreiung greift und der Leistungsort im Inland liegt. Für Familien ohne Vorsteuerabzug ist das ein echter Kostenbestandteil und gehört in jeden Vergleich.

Abrechnung sauber organisieren

Für das Multi Family Office selbst ist die Abrechnung ein Betriebsprozess: Honorare je Familie und Struktur berechnen, Leistungen und Zeit erfassen, Rechnungen mit korrekter Mehrwertsteuer stellen und Zahlungseingänge überwachen. Eine transparente Rechnung mit Leistungsbeschreibung stärkt das Vertrauen der Familie mehr als jeder Prospekt.

Umsetzung in FLIORE

FLIORE erstellt Rechnungen je Mandat oder an einmalige Empfänger, mit je Rechnung einstellbarer Mehrwertsteuer, Schweizer QR-Rechnung für CHF, wiederkehrenden Rechnungen und Mahnwesen. Die Zeiterfassung liefert die Grundlage für Stunden- und Mischmodelle.

Auf einen Blick

ModelleVermögensbasiert, Pauschale, Stundenhonorar, Mischform
Entscheidend für FamilienGesamtkosten für einen klar beschriebenen Leistungsumfang
Kritischer PunktRetrozessionen und Zuwendungen Dritter

Häufige Fragen

Welches Honorarmodell ist am verbreitetsten?

Vermögensbasierte Honorare und Pauschalen sind verbreitet, zunehmend kombiniert mit Stundenhonoraren für Projekte wie Nachfolgeplanung. Verlässliche, öffentlich zugängliche Marktstatistiken für den deutschsprachigen Raum gibt es kaum.

Sind erfolgsabhängige Honorare üblich?

Im Multi Family Office eher selten, weil das Family Office oft nicht selbst investiert, sondern Vermögensverwalter auswählt und überwacht. Erfolgsabhängige Komponenten können falsche Anreize setzen und sollten sorgfältig begrenzt werden.

Wie oft sollte das Honorar überprüft werden?

Mindestens alle zwei bis drei Jahre oder bei wesentlichen Änderungen von Vermögen und Leistungsumfang. Ein jährlicher Leistungsbericht erleichtert die Diskussion.

Was gehört in den Dienstleistungsvertrag?

Leistungskatalog, Honorar und Abrechnungsrhythmus, Umgang mit Drittvergütungen, Vertraulichkeit, Datenschutz, Haftung, Kündigung und Herausgabe der Unterlagen bei Vertragsende.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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