Nachfolge Österreich
Vermögensnachfolge in Österreich ohne Erbschaftssteuer
Stand: 10. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Österreich erhebt seit August 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Bestimmte Schenkungen müssen aber dem Finanzamt gemeldet werden, und bei der Übertragung von Grundstücken fällt Grunderwerbsteuer an, im Familienkreis nach einem Stufentarif. Für größere Vermögen ist die Privatstiftung das klassische Nachfolgeinstrument. Eine vorausschauende Nachfolge braucht eine vollständige, bewertete Vermögensübersicht.
Keine Erbschaftssteuer – aber Meldepflichten
Nach Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer seit 1. August 2008 nicht mehr in Kraft. Schenkungen von Bargeld, Kapitalforderungen, Unternehmensanteilen, Betrieben, beweglichem Vermögen und immateriellen Vermögensgegenständen sind jedoch nach dem Schenkungsmeldegesetz innerhalb von drei Monaten zu melden, wenn bestimmte Wertgrenzen überschritten werden.
Immobilien und Grunderwerbsteuer
Bei unentgeltlicher Übertragung von Grundstücken – auch im Erbweg – fällt Grunderwerbsteuer an. Im Familienverband gilt ein Stufentarif auf Basis des Grundstückswerts; zusätzlich kommt die Eintragungsgebühr ins Grundbuch hinzu. Größere Immobilienvermögen werden deshalb oft frühzeitig strukturiert.
Privatstiftung und Familienstrukturen
Die Privatstiftung bündelt Vermögen über Generationen und vermeidet eine Zersplitterung. Sie verlangt eine sorgfältige Gestaltung von Stiftungserklärung und Zusatzurkunde, die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer nach dem WiEReG und eine laufende Verwaltung.
Was das Family Office beiträgt
- Bewertete, konsolidierte Vermögensübersicht je Familienmitglied und Struktur.
- Dokumentation von Schenkungen mit Datum, Wert und Meldestatus.
- Fristen, etwa für Meldungen nach dem Schenkungsmeldegesetz.
- Gemeinsame Datenbasis für Notar, Steuerberater und Stiftungsvorstand.
Praxis: Nachfolge rechtzeitig planen
Eine gute Nachfolge beginnt Jahre vor dem Generationenwechsel: Vermögen erfassen und bewerten, Strukturen vereinfachen, Testamente und Stiftungsdokumente abstimmen, die nächste Generation einbinden. Das Family Office liefert dafür die Datenbasis und koordiniert die Berater.
Auf einen Blick
| Erbschafts- und Schenkungssteuer | seit 1. August 2008 nicht erhoben |
|---|---|
| Schenkungsmeldung | innerhalb von 3 Monaten bei Überschreiten der Wertgrenzen |
| Grundstücke | Grunderwerbsteuer, im Familienverband Stufentarif |
Häufige Fragen
Gibt es in Österreich eine Erbschaftssteuer?
Nein, seit 1. August 2008 wird keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr erhoben. Für Grundstücke fällt aber Grunderwerbsteuer an.
Welche Schenkungen sind zu melden?
Bestimmte Schenkungen, etwa von Bargeld, Wertpapieren oder Unternehmensanteilen, wenn die gesetzlichen Wertgrenzen überschritten werden – innerhalb von drei Monaten.
Wie hilft FLIORE bei der Nachfolge?
Mit einer bewerteten Vermögensübersicht, der Dokumentation von Schenkungen und Fristen sowie einer gemeinsamen Datenbasis für Berater.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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