Regulierung
DAC8 und CARF: Meldung von Kryptowerten
Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze · English version
Kurzantwort
DAC8 (Richtlinie (EU) 2023/2226) verpflichtet Anbieter von Krypto-Dienstleistungen in der EU, ab dem Meldejahr 2026 Daten ihrer Nutzer an die Steuerbehörden zu melden; der erste Austausch zwischen den Staaten folgt 2027. Die Schweiz setzt den gleichwertigen OECD-Standard CARF um. Family Offices sollten Steuerdomizile und TIN aller Personen und Strukturen mit Kryptowerten vollständig und aktuell halten.
Worum es geht
Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA/CRS) erfasste Kryptowerte bisher kaum. Die OECD hat deshalb den Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) geschaffen. Die EU hat ihn mit der Richtlinie DAC8 in ihr Amtshilferecht übernommen und dabei teilweise erweitert. Ziel ist dieselbe Transparenz wie bei Bankkonten: Die Steuerbehörde im Wohnsitzstaat erfährt, welche Kryptotransaktionen ihre Steuerpflichtigen über Anbieter getätigt haben.
Zeitplan
| Raum | Grundlage | Erhebung ab | Erster Austausch |
|---|---|---|---|
| EU (Deutschland, Österreich) | Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8) | 1. Januar 2026 | 2027 (bis 30. September) |
| Schweiz | AIA-Gesetz, erweitert um Kryptowerte (CARF) | Rechtsgrundlagen seit 1. Januar 2026 in Kraft; Anwendung verschoben | Nicht vor 2027; Partnerstaaten werden gesondert festgelegt |
Wer meldet und was
Meldepflichtig sind Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, etwa Handelsplattformen, Broker und bestimmte Verwahrer. Gemeldet werden Identität, Wohnsitz und Steueridentifikationsnummer der Nutzer sowie aggregierte Angaben zu Tausch gegen Fiatwährung, Tausch zwischen Kryptowerten und bestimmten Übertragungen. Bei Rechtsträgern als Nutzer werden – ähnlich wie beim CRS – auch die beherrschenden Personen erfasst.
Kryptowerte in eigener Verwahrung ohne Anbieter lösen keine Meldung durch Dritte aus. Die Steuerpflicht der Familie bleibt davon unberührt.
Vorbereitung im Family Office
- Alle Personen und Strukturen mit Kryptowerten erfassen, auch kleine Bestände.
- Steuerdomizile und TIN vollständig und aktuell halten.
- Klassifizierung der Strukturen für CRS und CARF abstimmen, damit Selbstauskünfte gegenüber Anbietern konsistent sind.
- Bewertungen, Anschaffungskosten und Transaktionen dokumentieren, damit Meldungen der Anbieter mit der eigenen Buchführung übereinstimmen.
- Steuerliche Behandlung mit der Beratung klären, bevor Abweichungen auffallen.
Umsetzung in FLIORE
FLIORE führt Kryptowerte als Vermögenswerte im konsolidierten Vermögen und hält je Person und Struktur Steuerdomizile mit TIN fest. Die AIA/CRS-Vorabprüfung zeigt fehlende Angaben, bevor Banken oder Anbieter danach fragen.
Auf einen Blick
| EU-Grundlage | Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8) |
|---|---|
| Internationaler Standard | OECD Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) |
| Meldepflichtig | Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, nicht die Nutzer selbst |
| Kernangaben | Identität, Wohnsitz, TIN, aggregierte Transaktionen |
Häufige Fragen
Muss das Family Office selbst nach DAC8 melden?
In der Regel nicht. Meldepflichtig sind Anbieter von Krypto-Dienstleistungen. Das Family Office muss aber vollständige Selbstauskünfte liefern und sollte die Daten konsistent zu CRS und Steuererklärung halten.
Gilt DAC8 auch für Schweizer Familien?
DAC8 gilt für Anbieter in der EU. Hält eine Schweizer Familie Kryptowerte bei einem EU-Anbieter, meldet dieser nach DAC8; der Austausch mit der Schweiz richtet sich nach dem CARF und den festgelegten Partnerstaaten.
Werden auch Stablecoins erfasst?
Ja, Stablecoins gehören zu den erfassten Kryptowerten. DAC8 erfasst zudem E-Geld-Token und erweitert den CRS um bestimmte elektronische Geldprodukte.
Was passiert bei fehlender TIN?
Anbieter müssen die TIN erheben; fehlt sie, drohen Einschränkungen der Kundenbeziehung. Für das Family Office heißt das: TIN aller Personen und Strukturen frühzeitig erfassen.
Quellen
- Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8) – EUR-Lex
- OECD – Crypto-Asset Reporting Framework
- Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) – AIA über Kryptowerte
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Weiterlesen
Mehr zu Regulierung & Datenschutz
FLIORE in Ihrem Family Office
Sehen Sie Strukturen, Compliance und konsolidiertes Vermögen mit Ihren eigenen Fragestellungen – in einer persönlichen Demo.
