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Regulierung Deutschland

Verdachtsmeldung an die FIU

Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze

Kurzantwort

Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass Vermögen aus einer strafbaren Handlung stammt oder der Terrorismusfinanzierung dient, müssen Verpflichtete dies unverzüglich der Financial Intelligence Unit (FIU) melden (§ 43 GwG). Gemeldet wird elektronisch über goAML. Die betroffene Transaktion darf grundsätzlich erst nach Zustimmung oder nach Ablauf des dritten Werktags ausgeführt werden; der Kunde darf nicht informiert werden.

Die Meldeschwelle

Die Schwelle ist niedrig: Es genügt, dass Tatsachen auf einen Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten. Ein Beweis oder eine strafrechtliche Würdigung ist nicht nötig. Auch wenn der Vertragspartner eine Offenlegung des wirtschaftlich Berechtigten verweigert oder falsche Angaben macht, kann eine Meldepflicht bestehen. Die FIU ist bei der Generalzolldirektion angesiedelt.

Ablauf

  1. Auffälligkeit intern an den Geldwäschebeauftragten melden.
  2. Sachverhalt prüfen und dokumentieren; Entscheidung über die Meldung treffen.
  3. Meldung über goAML mit vollständigen Angaben und Unterlagen abgeben.
  4. Stillhaltefrist beachten: Transaktion erst nach Zustimmung der FIU oder Staatsanwaltschaft oder nach Ablauf des dritten Werktags ohne Untersagung ausführen (§ 46 GwG).
  5. Entscheidung, Meldung und weitere Schritte in der Akte festhalten.

Schutz- und Verbotsregeln

  • Verbot der Informationsweitergabe: Der Vertragspartner und Dritte dürfen über die Meldung nicht informiert werden (§ 47 GwG).
  • Freistellung von der Verantwortlichkeit: Wer meldet, kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden, es sei denn, die Meldung ist vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahr (§ 48 GwG).
  • Berufsgeheimnisträger: Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater sind bei Rechtsberatung grundsätzlich nicht meldepflichtig, außer sie wissen, dass der Mandant die Beratung für Geldwäsche nutzt (§ 43 Abs. 2 GwG).

Was danach passiert

Die FIU analysiert die Meldung, gleicht Daten ab und leitet Sachverhalte bei Bedarf an Strafverfolgungsbehörden weiter. Sie kann eine Transaktion bis zu einem Monat untersagen. Die Geschäftsbeziehung kann grundsätzlich fortgeführt werden, sofern die Sorgfaltspflichten erfüllt werden können; andernfalls ist sie zu beenden. Wichtig ist, jeden Schritt so zu gestalten, dass der Kunde nicht gewarnt wird.

Häufige Fehler

Zu spätes Melden nach langer interner Abstimmung, Ausführung der Transaktion vor Ablauf der Frist, auffällige Rückfragen, die den Kunden warnen, und fehlende Dokumentation, warum in Grenzfällen nicht gemeldet wurde. Auch Entscheidungen gegen eine Meldung sollten begründet in der Akte stehen.

Umsetzung in FLIORE

FLIORE dokumentiert Auffälligkeiten aus Transaktionen und Screening, Abklärungen, Belege und Entscheidungen je Mandat im Prüfprotokoll. Die Meldung selbst erfolgt über goAML; FLIORE liefert die strukturierte Grundlage.

Auf einen Blick

Grundlage§ 43 GwG
EmpfängerFinancial Intelligence Unit (FIU) bei der Generalzolldirektion
KanalgoAML
StillhaltefristBis zur Zustimmung oder Ablauf des dritten Werktags (§ 46 GwG)

Häufige Fragen

Zählt der Samstag als Werktag?

Für die Frist nach § 46 GwG gilt der Samstag nicht als Werktag.

Muss auch ein Versuch gemeldet werden?

Ja, auch versuchte, abgelehnte oder nicht zustande gekommene Transaktionen können meldepflichtig sein, wenn Tatsachen auf Geldwäsche hindeuten.

Darf ich dem Kunden die Verzögerung erklären?

Nur, ohne auf die Meldung hinzuweisen. Jede Andeutung kann gegen das Verbot der Informationsweitergabe verstoßen.

Was gilt für ein Family Office, das kein Verpflichteter ist?

Es unterliegt nicht der Meldepflicht nach § 43 GwG. Die eingebundenen Banken und Dienstleister melden eigenständig.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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