Schweizer Software der Innopulse Consulting GmbH, ZugDaten in der Schweiz gespeichert (Zürich)Sicherheit und Datenschutz
FLIORE

Regulierung Deutschland

Unstimmigkeitsmeldung zum Transparenzregister

Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze

Kurzantwort

Stellen Verpflichtete fest, dass ihre eigenen Erkenntnisse zu den wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft, Stiftung oder eines Trusts von den Angaben im Transparenzregister abweichen, müssen sie dies der registerführenden Stelle unverzüglich melden (§ 23a GwG). Die Stelle klärt die Abweichung mit der Vereinigung. Für Familienstrukturen heißt das: Eintragungen aktuell halten und mit den Angaben gegenüber Banken abstimmen.

Hintergrund

Seit August 2021 ist das Transparenzregister ein Vollregister: Die frühere Mitteilungsfiktion, nach der Angaben aus anderen Registern genügten, ist entfallen. Vereinigungen nach § 20 GwG und Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten selbst mitteilen. Verpflichtete wie Banken, Notare oder Steuerberater holen bei Begründung einer Geschäftsbeziehung einen Nachweis der Registrierung oder einen Registerauszug ein und vergleichen ihn mit ihren eigenen Feststellungen.

Wann gemeldet werden muss

  • Abweichende Personen: Im Register steht eine andere Person als die tatsächlich wirtschaftlich berechtigte.
  • Fehlende Personen: Ein wirtschaftlich Berechtigter ist nicht eingetragen.
  • Abweichende Angaben: Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses, Wohnort oder Staatsangehörigkeit stimmen nicht.
  • Fehlende Eintragung trotz Mitteilungspflicht.

Das Verfahren

  1. Der Verpflichtete meldet die Unstimmigkeit über das Transparenzregister an die registerführende Stelle.
  2. Die Stelle prüft und fordert die Vereinigung zur Stellungnahme oder Korrektur auf.
  3. Die Vereinigung berichtigt die Angaben oder legt dar, warum sie zutreffen.
  4. Die Stelle schließt das Verfahren ab; bei Verstößen kann das Bundesverwaltungsamt Bußgelder verhängen.

Familienstrukturen richtig führen

Familienholdings, rechtsfähige Familienstiftungen, eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Trusts mit Bezug zu Deutschland sind typische Mitteilungspflichtige. Unstimmigkeiten entstehen oft nach Schenkungen von Anteilen, nach Todesfällen, nach Umzügen von Familienmitgliedern ins Ausland oder wenn Stimmbindungen die Kontrolle verschieben. Wer Änderungen sofort mitteilt und dieselben Angaben gegenüber allen Banken verwendet, vermeidet Meldungen und Bußgelder.

Bußgelder

Verstöße gegen die Mitteilungspflicht sind Ordnungswidrigkeiten. Bestandskräftige Bußgeldentscheidungen werden auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts veröffentlicht – ein Reputationsrisiko, das gerade Familien vermeiden wollen.

Umsetzung in FLIORE

FLIORE bestimmt wirtschaftlich Berechtigte aus Beteiligungsquoten und Rollen nach deutschem Recht und hält Wohnort und Staatsangehörigkeit je Person fest. Änderungen sind sofort sichtbar, sodass Mitteilungen an das Transparenzregister und Angaben gegenüber Banken übereinstimmen.

Auf einen Blick

Grundlage§ 23a GwG
MeldepflichtigVerpflichtete nach § 2 GwG und bestimmte Behörden
Seit August 2021Vollregister, keine Mitteilungsfiktion mehr
SanktionenBußgelder, Veröffentlichung bestandskräftiger Entscheidungen

Häufige Fragen

Muss die Familie selbst Unstimmigkeiten melden?

Nein, die Meldepflicht trifft Verpflichtete wie Banken und Notare. Die Familie bzw. die Vereinigung ist aber verpflichtet, ihre Angaben richtig und aktuell zu halten.

Was passiert, wenn eine Bank eine Unstimmigkeit meldet?

Die registerführende Stelle prüft und fordert die Vereinigung zur Klärung auf. Bis zur Klärung kann die Geschäftsbeziehung mit der Bank verzögert werden.

Ist das Transparenzregister öffentlich?

Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22. November 2022 ist der Zugang der Öffentlichkeit eingeschränkt. Behörden und Verpflichtete haben weiterhin Einsicht.

Muss eine eGbR ins Transparenzregister?

Eingetragene Personengesellschaften sind mitteilungspflichtige Vereinigungen. Mit der Eintragung im Gesellschaftsregister wird auch die Mitteilung an das Transparenzregister relevant.

Wie lassen sich Unstimmigkeiten vermeiden?

Indem jede Änderung bei Anteilen, Stimmrechten, Begünstigten oder Wohnsitzen sofort an das Transparenzregister gemeldet wird und dieselben Angaben gegenüber allen Banken verwendet werden. Eine zentrale Übersicht der Familienstrukturen erleichtert beides.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Weiterlesen

Regulierung DeutschlandTransparenzregister: wirtschaftlich Berechtigte richtig meldenStrukturen DeutschlandFamilien-GbR nach dem MoPeG: die eingetragene GbRStrukturen DeutschlandFamilienstiftung in Deutschland verwaltenRegulierung DeutschlandGwG-Pflichten im Family Office

Mehr zu Regulierung & Datenschutz

Alle Ratgeber →

FLIORE in Ihrem Family Office

Sehen Sie Strukturen, Compliance und konsolidiertes Vermögen mit Ihren eigenen Fragestellungen – in einer persönlichen Demo.

Demo vereinbaren