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Vergleich

Österreichische Privatstiftung oder deutsche Familienstiftung?

Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE

Kurzantwort

Die österreichische Privatstiftung ist eine eigene Rechtsform mit Mindestvermögen von EUR 70.000, einem Vorstand aus mindestens drei Mitgliedern und einem ausgeprägten Steuerregime mit Eingangssteuer, Zwischensteuer und Kapitalertragsteuer auf Zuwendungen. Die deutsche Familienstiftung ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts mit Familienzweck; ihr Vermögen unterliegt alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer. Welche passt, hängt vor allem vom Wohnsitz der Familie ab.

Rechtliche Unterschiede

  • Rechtsgrundlage: Privatstiftungsgesetz (AT) bzw. §§ 80 ff. BGB (DE).
  • Mindestvermögen: EUR 70.000 in Österreich; in Deutschland ein für den Zweck ausreichendes Vermögen.
  • Organe: in Österreich Vorstand mit mindestens drei Mitgliedern, Begünstigte ausgeschlossen.
  • Vertraulichkeit: Stiftungszusatzurkunde in Österreich nicht öffentlich.
  • Register: WiEReG in Österreich, Transparenzregister in Deutschland.

Steuerliche Unterschiede

In Österreich fällt beim Einbringen grundsätzlich 2,5 Prozent Stiftungseingangssteuer an; Kapitalerträge unterliegen der Zwischensteuer, Zuwendungen an Begünstigte der Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent. In Deutschland unterliegt die Errichtung der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer nach der Steuerklasse des entferntesten Berechtigten, die Stiftung zahlt Körperschaftsteuer, und alle 30 Jahre fällt die Erbersatzsteuer an.

Entscheidungsfaktoren

Maßgeblich sind Wohnsitz und Steuerpflicht von Stifter und Begünstigten, die Art des Vermögens und die gewünschte Flexibilität. Grenzüberschreitende Konstellationen – etwa eine österreichische Privatstiftung mit Begünstigten in Deutschland – haben eigene steuerliche Folgen und müssen in beiden Ländern geprüft werden.

Kurz-Checkliste

  • Wohnsitz und Steuerpflicht aller Beteiligten klären.
  • Steuerfolgen beim Einbringen, laufend und bei Zuwendungen vergleichen.
  • Organe und Kontrollrechte gestalten.
  • Register- und Meldepflichten planen.

Auf einen Blick

Privatstiftung (AT)Mindestvermögen EUR 70.000, Vorstand ≥ 3, Eingangssteuer 2,5 %
Familienstiftung (DE)BGB-Stiftung, Erbersatzsteuer alle 30 Jahre

Häufige Fragen

Kann eine deutsche Familie eine österreichische Privatstiftung nutzen?

Rechtlich möglich, steuerlich aber komplex; deutsche Regeln für ausländische Familienstiftungen können greifen.

Welche Stiftung ist günstiger?

Das hängt von Vermögen, Ausschüttungen und Wohnsitz ab und lässt sich nur im Einzelfall berechnen.

Gibt es in Österreich eine Erbersatzsteuer?

Nein, sie ist eine Besonderheit des deutschen Rechts.

Wie bildet FLIORE beide ab?

Als Mandate mit Organen, Begünstigten, Dokumenten und Vermögen, jeweils mit den Registerpflichten.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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