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Ratgeber Compliance

Geldwäsche-Schulung für Mitarbeitende im Family Office

Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze

Kurzantwort

Verpflichtete Family Offices müssen ihre Mitarbeitenden regelmässig über Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken und die internen Abläufe schulen. Gute Schulungen sind auf die tatsächlichen Aufgaben zugeschnitten, arbeiten mit Fällen aus dem eigenen Geschäft und werden mit Datum, Inhalt und Teilnahme dokumentiert. Üblich ist eine Grundschulung bei Eintritt und eine Auffrischung mindestens einmal pro Jahr.

Die Pflicht

In Deutschland gehört die Unterrichtung der Mitarbeitenden über Typologien und Methoden der Geldwäsche und die geltenden Vorschriften zu den internen Sicherungsmassnahmen nach § 6 Abs. 2 GwG. In der Schweiz verlangen die GwV-FINMA und die Reglemente der Selbstregulierungsorganisationen eine regelmässige Ausbildung. Das österreichische FM-GwG enthält eine entsprechende Schulungspflicht.

Wer geschult wird

  • Geschäftsleitung: Verantwortung, Risikobereitschaft, Zustimmung bei hohem Risiko.
  • Kundenbetreuung und Mandatsverantwortliche: Identifikation, Risikoprofil, Auffälligkeiten.
  • Buchhaltung und Zahlungsverkehr: Transaktionen, Drittzahlungen, Freigaben.
  • Assistenz und Administration: Dokumente, Fristen, Vertraulichkeit.
  • Neue Mitarbeitende vor dem ersten Kundenkontakt.

Was eine wirksame Schulung enthält

Die Grundlagen – was ist Geldwäsche, was ist Terrorismusfinanzierung, welche Pflichten gelten – sind schnell erklärt. Wirksam wird eine Schulung durch Fälle aus dem eigenen Alltag: eine Ausschüttung aus einer Stiftung an einen bisher unbekannten Begünstigten, eine Kaufpreiszahlung aus einem Drittland, eine Bitte um Barbezug, ein neues Familienmitglied mit politischem Amt. Teilnehmende sollen danach wissen, woran sie Auffälligkeiten erkennen und an wen sie sich wenden.

Ebenso wichtig ist das Verbot der Informationsweitergabe: Wer einen Verdacht hat, darf die betroffene Familie nicht vorwarnen.

Ablauf über das Jahr

  1. Grundschulung bei Eintritt, vor dem ersten Kundenkontakt.
  2. Jährliche Auffrischung mit aktuellen Fällen und Rechtsänderungen.
  3. Kurzinformation bei wichtigen Neuerungen, etwa geänderten FATF-Listen oder neuen Sanktionen.
  4. Kurzer Wissenstest oder Fallbesprechung zur Wirksamkeitskontrolle.
  5. Dokumentation von Datum, Inhalt, Teilnehmenden und Ergebnis.

Nachweis für die Prüfung

Prüfgesellschaften und Aufsicht fragen nach Teilnahmelisten, Unterlagen und Ergebnissen. Fehlt der Nachweis, gilt die Schulung als nicht erfolgt. Eine einfache Liste mit Datum, Thema, Dauer, Teilnehmenden und Unterschrift oder elektronischer Bestätigung genügt, solange sie vollständig ist.

Umsetzung in FLIORE

Die Compliance-Akademie in FLIORE stellt Lerninhalte bereit und hält fest, wer welche Einheit abgeschlossen hat. So entsteht der Schulungsnachweis automatisch und lässt sich bei einer Prüfung vorlegen.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlagen§ 6 Abs. 2 GwG (DE), GwV-FINMA und SRO-Reglemente (CH), FM-GwG (AT)
RhythmusBei Eintritt und mindestens jährlich
NachweisDatum, Inhalt, Teilnehmende, Ergebnis

Häufige Fragen

Muss auch die Familie geschult werden?

Familienmitglieder sind keine Mitarbeitenden und unterliegen keiner Schulungspflicht. Sinnvoll ist trotzdem, sie über die Gründe für Abklärungen zu informieren – das erhöht das Verständnis für Rückfragen.

Reicht eine Online-Schulung?

Grundsätzlich ja, wenn sie die eigenen Abläufe abdeckt und die Teilnahme nachgewiesen wird. Eine kurze Fallbesprechung im Team ergänzt sie sinnvoll.

Wie lange dauert eine Auffrischung?

Eine bis zwei Stunden pro Jahr sind verbreitet. Wichtiger als die Dauer ist der Bezug zum eigenen Geschäft und zu aktuellen Entwicklungen.

Wer führt die Schulung durch?

Häufig die Geldwäschereifachstelle bzw. der Geldwäschebeauftragte, bei Bedarf mit externer Unterstützung. Entscheidend ist Fachkunde und Kenntnis der internen Abläufe.

Welche Fallbeispiele eignen sich besonders?

Fälle aus dem eigenen Geschäft: eine unerwartete Zahlung aus einem Drittland, eine Ausschüttung an einen bisher unbekannten Begünstigten, ein Familienmitglied mit neuem politischem Amt oder ein Barbezug ohne erkennbaren Zweck. Anonymisiert besprochen, bleiben sie besser haften als abstrakte Typologien.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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