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Ratgeber Compliance

Sanktionslisten: SECO, EU, UN und OFAC im Überblick

Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze

Kurzantwort

Für Family Offices in der Schweiz sind die Sanktionen des SECO verbindlich, in Deutschland und Österreich die Finanzsanktionen der EU; die Sanktionen des UN-Sicherheitsrats fliessen in beide ein. US-Sanktionen der OFAC gelten nicht unmittelbar, werden aber relevant bei Zahlungen in US-Dollar, bei US-Personen in der Familie und weil Banken sie in ihren Richtlinien anwenden. Geprüft werden Personen, Gesellschaften und deren Eigentümer.

Welche Liste wo gilt

Massgebliche Sanktionsregime nach Standort des Family Office
ListeVerbindlich fürRechtsgrundlageHinweis
SECOSchweizEmbargogesetz (EmbG) und Verordnungen des BundesratsÜbernimmt viele EU-Massnahmen, aber nicht automatisch
EUDeutschland, ÖsterreichRatsbeschlüsse und unmittelbar geltende EU-VerordnungenKonsolidierte Liste der EU-Finanzsanktionen
UNMitglieder der Vereinten NationenResolutionen des UN-SicherheitsratsUmsetzung über SECO bzw. EU
OFACUSA, US-PersonenUS-Recht (u. a. SDN-Liste)Mittelbar relevant über USD-Zahlungen und Bankrichtlinien

Eigentum und Kontrolle zählen mit

Sanktionen betreffen nicht nur gelistete Namen. Nach EU-Praxis gelten Gelder einer Gesellschaft als eingefroren, wenn eine gelistete Person sie zu mehr als 50 Prozent besitzt oder kontrolliert. Die OFAC wendet eine 50-Prozent-Regel an, bei der Beteiligungen mehrerer gelisteter Personen zusammengerechnet werden. Für Family Offices mit Beteiligungen und Co-Investments heisst das: Gegenparteien und deren Eigentümer müssen mitgeprüft werden.

Was bei einem Treffer zu tun ist

  1. Treffer prüfen: Stimmen Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und weitere Merkmale überein?
  2. Falschtreffer mit Begründung dokumentieren und abschliessen.
  3. Bei bestätigtem Treffer keine Verfügung über die Vermögenswerte zulassen.
  4. Meldung an die zuständige Stelle: in der Schweiz an das SECO, in Deutschland bei Geldern an die Deutsche Bundesbank, in Österreich an die Oesterreichische Nationalbank.
  5. Zusätzlich prüfen, ob eine geldwäscherechtliche Meldepflicht besteht.

Wann geprüft wird

Bei Aufnahme jeder Person und jedes Rechtsträgers, vor grösseren Zahlungen an neue Gegenparteien und laufend bei jeder Änderung der Listen. Gerade die laufende Prüfung wird oft unterschätzt: Sanktionslisten ändern sich häufig, teils mehrmals pro Woche. Eine Prüfung einmal im Jahr genügt deshalb nicht.

Umsetzung in FLIORE

FLIORE gleicht Personen täglich mit der SECO-Sanktionsliste ab und prüft über einen angebundenen Datenanbieter weitere Listen wie EU, UN und OFAC sowie PEP-Daten. Treffer erscheinen mit Übereinstimmungsgrad; Würdigung und Entscheidung werden im Prüfprotokoll festgehalten.

Auf einen Blick

SchweizSECO (Embargogesetz)
Deutschland und ÖsterreichEU-Finanzsanktionen, unmittelbar anwendbar
OFACNicht direkt verbindlich, aber über USD und Banken relevant
PrüfzeitpunkteAufnahme, vor Zahlungen an neue Gegenparteien, bei jeder Listenänderung

Häufige Fragen

Übernimmt die Schweiz alle EU-Sanktionen?

Nein, nicht automatisch. Der Bundesrat entscheidet im Einzelfall und hat viele EU-Massnahmen übernommen, etwa im Zusammenhang mit Russland. Massgebend ist für Schweizer Family Offices die Liste des SECO.

Muss ein Schweizer Family Office OFAC-Sanktionen beachten?

Rechtlich nicht unmittelbar, praktisch oft schon: Zahlungen in US-Dollar laufen über US-Korrespondenzbanken, und viele Banken verbieten Geschäfte mit OFAC-gelisteten Personen in ihren Richtlinien. US-Staatsangehörige in der Familie unterliegen US-Recht persönlich.

Reicht es, nur die Familienmitglieder zu prüfen?

Nein. Geprüft werden alle beteiligten Personen und Rechtsträger, also auch Gesellschaften, Organe, Begünstigte und wichtige Gegenparteien wie Käufer, Verkäufer oder Co-Investoren.

Wie geht man mit Namensähnlichkeiten um?

Mit zusätzlichen Merkmalen wie Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnort. Ein Treffer ohne Übereinstimmung dieser Merkmale wird als Falschtreffer begründet abgeschlossen; die Begründung gehört in die Akte.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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