Nachfolge Österreich
Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung in Österreich
Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Seit dem 2. Erwachsenenschutzgesetz vom 1. Juli 2018 gibt es in Österreich vier Stufen der Vertretung: die Vorsorgevollmacht, die gewählte, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenenvertretung. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man selbst, wer einen bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit vertritt. Sie wird vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert.
Die vier Stufen
- Vorsorgevollmacht: selbst bestimmt, für den Fall des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit.
- Gewählte Erwachsenenvertretung: Auswahl einer nahestehenden Person, wenn die Fähigkeit eingeschränkt, aber noch ausreichend ist.
- Gesetzliche Erwachsenenvertretung: durch nächste Angehörige, wenn keine Vorsorge getroffen wurde.
- Gerichtliche Erwachsenenvertretung: durch das Gericht bestellt, als letztes Mittel.
Errichtung und Registrierung
Die Vorsorgevollmacht wird höchstpersönlich vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein errichtet und im ÖZVV registriert. Wirksam wird sie mit Eintritt des Vorsorgefalls und dessen Eintragung. Für Unternehmer empfiehlt sich, sie mit Gesellschaftsverträgen und Bankvollmachten abzustimmen.
Bedeutung für vermögende Familien
Ohne Vorsorge kann es dauern, bis eine Vertretung handlungsfähig ist – mit Folgen für Unternehmen, Immobilien und Privatstiftungen, in denen die Person Funktionen hat. Eine Vorsorgevollmacht, ergänzt um eine Patientenverfügung, sichert die Handlungsfähigkeit.
Praxis: auffindbar und abgestimmt
FLIORE legt die Vorsorgevollmacht mit Registrierungsnachweis bei der Person ab; Rollen in Gesellschaften und Privatstiftungen sind auf derselben Seite sichtbar.
Kurz-Checkliste
- Vorsorgevollmacht vor Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein errichten.
- Im ÖZVV registrieren lassen.
- Patientenverfügung ergänzen.
- Mit Gesellschaftsverträgen und Stiftungsfunktionen abstimmen.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | 2. Erwachsenenschutzgesetz, in Kraft seit 1. Juli 2018 |
|---|---|
| Errichtung | vor Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein |
| Register | Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) |
Häufige Fragen
Kann die Vorsorgevollmacht widerrufen werden?
Ja, solange die Person entscheidungsfähig ist; der Widerruf sollte ebenfalls im ÖZVV eingetragen werden.
Ab wann wirkt die Vorsorgevollmacht?
Mit Eintritt des Vorsorgefalls und dessen Eintragung im ÖZVV.
Brauche ich zusätzlich eine Bankvollmacht?
Für den Alltag kann sie sinnvoll sein; im Vorsorgefall ist die registrierte Vorsorgevollmacht maßgebend.
Was passiert ohne Vorsorge?
Es greift die gesetzliche oder gerichtliche Erwachsenenvertretung.
Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?
Ja, auch für unterschiedliche Bereiche.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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